Mittlauer Weg: "Wir fühlen uns hinters Licht geführt"

Meerholz
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"In der Debatte um den Mittlauer Weg hat der Bürgermeister wiederholt behauptet, der Main-Kinzig-Kreis fordere, die Änderung des Bebauungsplanes zum Baugebiet Mittlauer Weg auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen. Eine Auskunft der Kommunalaufsicht, die die CDU auf Anfrage erhalten hat, lässt den Schluss zu, dass diese Aussage falsch ist", heißt es in einer Pressemitteilung der CDU Gelnhausen.

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Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Petra Schott-Pfeifer teilt dazu mit, dass die Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreis sich empört gezeigt und erklärt habe, das eine konkrete Forderung der Aufsichtsbehörde zur gestaltenden Änderung einer kommunalen Satzungsfestsetzung ein eindeutiger Rechtsverstoß wäre. Genau eine solche Forderung nach Bebauungsplanänderung, so Schott-Pfeifer, habe aber der Bürgermeister aber öffentlich behauptet. „Die Kommunalaussicht hat uns darauf hingewiesen, dass ihr eine Zweckmäßigkeit- oder Ermessenskontrolle untersagt sei. Insbesondere dürfe die Aufsichtsbehörde nicht ihr Ermessen an die Stelle des gemeindlichen Ermessens setzen. Mit anderen Worten heißt dies, dass es alleine der Stadt obliegt, auf welche Weise sie den rechtswidrigen Zustand, der durch die Verkäufe von öffentlichen Grünflächen an Privatpersonen entstanden ist, behebt. Schott-Pfeifer verlangt deshalb eine Erklärung des Bürgermeisters. „Wir fordern den Bürgermeister auf, sich eindeutig zu diesem Sachverhalt zu äußern. Wir fühlen uns hinters Licht geführt. Der Bürgermeister hat mehrfach und dringlich auf eine entsprechende Forderung des Main-Kinzig-Kreises hingewiesen. Nunmehr stellt sich heraus, dass dies nicht den Tatsachen entspricht. Offenbar sollte diese falsche Aussage nur dazu dienen, die Stadtverordneten dazu zu bewegen, nachträglich das durch den Verkauf von öffentlichen Grundflächen an Privatpersonen begangene Unrecht zu legitimieren. Eine Klarstellung ist auch deshalb dringend geboten, da der Bürgermeister mit seiner Behauptung gleichsam indirekt die Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreis bezichtigt, Rechtsverstöße zu begehen. Dies ist in keiner Weise hinnehmbar. Wir haben keine Zweifel an der untadeligen Amtsführung der Bediensteten der Kommunalaufsicht “, so Petra Schott-Pfeifer.

Der CDU-Fraktionschef Christian Litzinger fordert darüber hinaus: „Wir erwarten, dass sich SPD und FDP eindeutig von der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes, die bereits im Magistrat beschlossen wurde, distanzieren. Ein Mediationsverfahren macht nur dann Sinn, wenn die Rathausspitze und die sie unterstützende SPD/FDP Koalition eindeutig von diesen Plänen abrückt und nicht voreilig Fakten schafft. Das ergebnisoffenes Verfahren ist ansonsten zum Scheitern verurteilt. Der von der SPD/FDP Koalition gestellte Antrag enthält die mit unserem Antrag erhobene Forderung nach einem Stopp aller Maßnahmen nicht. Das lässt befürchten, dass sie die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes weiterhin verfolgen.“

Schott-Pfeifer ergänzt: „Mit dieser Änderung sollen einseitig die Käufer von öffentlichen Grünflächen erneut begünstigt werden. Die Erwerber derartigen Flächen dürfen diese dann auch nach dem Bebauungsplan als Hausgärten nutzen. Dies läuft unserem Gerechtigkeitsverständnis zutiefst zuwider. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der Fertigstellung der Straßenanlagen und der Straßenbeleuchtung, die von der SPD/FDP beantragt wurde, längst hätte in die Wege geleitet werden können. Sie hat mit dem Problem der Grünflächenveräußerungen überhaupt nichts zu tun. Hier werden von SPD und FDP nur Nebelkerzen geworfen. “


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