Mittlauer Weg: SPD verhindert Aufklärung und leugnet geschehenes Unrecht

Meerholz
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Es sei absolut widersprüchlich, wenn die SPD beanstande, dass in der causa Baugebiet Mittlauer Weg noch keine einzige rechtliche Instanz die Rechtswidrigkeit des Verhaltens des ehemaligen Bürgermeisters Thorsten Stolz (SPD) festgestellt habe, die SPD aber gleichzeitig durch ihr Abstimmungsverhalten in der Stadtverordnetenversammlung in jeder Hinsicht verhindere, dass eine solche Überprüfung stattfinde", so die CDU Gelnhausen in einer Pressemitteilung.



Die SPD habe die Einschaltung der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung des Verhaltens des Landrates und des heutigen Bürgermeisters Glöckner (FDP) sowie von weiteren Verantwortlichen abgelehnt. Ebenso habe sie sich dagegen ausgesprochen, dass der komplette Sachverhalt der Kommunalaufsicht vorgetragen werde, damit diese überprüfen könne, ob Disziplinarverfahren eingeleitet werden müssen. "Man kann nicht einerseits eine Aufklärung total blockieren und andererseits die mangelnde Überprüfung durch neutrale Instanzen beklagen. Diese Kontrolle haben wir von Anfang an gegen den Widerstand der SPD gefordert. Natürlich ist das Thema langwierig und zäh, natürlich dauert die Aufarbeitung ihre Zeit und selbstverständlich ist die öffentliche Diskussion keine Werbung für unsere Stadt. Aber hier zeigt sich das unser parlamentarisches System funktioniert und somit gewährleistet ist das auch unangenehme Themen aufgearbeitet werden. Die Alternative wäre, so wie es die SPD fordert, den Kopf in den Sand zu stecken vergangenes vergangen sein lassen und nicht weiter unangenehme Fragen zu stellen. Damit würden wir unserer Aufgabe allerdings nicht gerecht“, erklärt der CDU Fraktionsvorsitzende Christian Litzinger.

„Die Auffassung, dass der Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung von dem früheren Bürgermeister Thorsten Stolz verletzt und städtisches Vermögen verschleudert wurde, ist nicht nur unsere Meinung, sondern wird auch vom Hessischen Städte- und Gemeindebund in seiner Stellungnahme vertreten. Die SPD unternimmt erneut den untauglichen und durchsichtigen Versuch, den Verkauf von öffentlichen Grünflächen in großen Umfang als einen ganz normalen Vorgang darzustellen und geschehenes Unrecht zu leugnen. Dabei sollte längst allgemeiner Konsens sein, dass es für diesen Verkauf der öffentlichen Grünflächen zum Schleuderpreis keinen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gab, obwohl dieser erforderlich gewesen wäre. Bereits deshalb ist der Verkauf eindeutig rechtswidrig. Außerdem erfolgte der Verkauf dem Bebauungsplan zuwider, da die Einfriedung der öffentlichen Grünflächen erlaubt wurde", erläutern die stellvertretende CDU Fraktionsvorsitzende Petra Schott-Pfeifer und CDU Stadtverordnete Frank Bayer.

Wenn darauf verwiesen werde, dass der Verkauf von Grünflächen gängige Praxis sei, vergleiche die SPD Äpfel mit Birnen. Solche Verkäufe zu dem Preis von 38,50 € sei nur hinsichtlich schwer zugänglicher Flächen, wie etwa schmale Böschungsstreifen, in sehr geringen Umfang erfolgt, um den pflegerischen Aufwand zu vermeiden. Im Baugebiet Mittlauer Weg liege allerdings ein völlig anderer Sachverhalt vor. Durch den Verkauf von öffentlichen Grünflächen sei es einer ausgewählten Gruppe von Eigentümern ermöglicht worden, ihre Grundstücke zu einem äußerst niedrigen, völlig unangemessenen Preis teilweise annähernd zu verdoppeln oder zumindest wesentlich zu erweitern. Es leuchte jedem wirtschaftlich denkenden Betrachter ein, dass dies bei der Bewertung der verkauften Flächen eine Rolle spielen müsse, da das Grundstück damit erheblich aufgewertet und die nutzbare Fläche zumindest beträchtlich ausgeweitet worden sei. Benachteiligt worden seien diejenigen Käufer, die in Unkenntnis der Möglichkeit des Erwerbs von Grünflächen solche Grundstücke gekauft hätten, die nicht an die Grünflächen angrenzten. Das sowohl von SPD und dem ehemaligen Bauamtsleiter anlässlich eines Vororttermins vorgetragene Argument für den Verkauf, die Verhinderung von pflegerischen Mehraufwand, sei offensichtlich vorgeschoben und könne bei Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse entlarvt werden. Die SPD wage es heute offensichtlich selbst nicht mehr, dies weiterhin zu behaupten. Nach der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung hätten in diesem Bereich Blühwiesen angelegt werden müssen, deren Pflege nur sehr geringen Aufwand erforderten. Bei Betrachtung der heutigen Situation könne eine Pflege der noch im städtischen Eigentum stehenden Grünflächen nur mit größten Aufwand erfolgen, da durch den teilweisen Verkauf von Flächen zahlreiche nur äußerst schwer zu pflegende Ecken entstanden seien, so Schott-Pfeifer weiter.

Die CDU fordert die SPD auf, keine weiteren Nebelkerzen zu werfen, um den ehemaligen Bürgermeister Thorsten Stolz und heutigen Landrat zu schützen, sondern vielmehr an einer rückhaltlosen und umfassenden Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken.


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