Gelnhausen: 40-Jähriger masturbiert vor Stieftochter

Gelnhausen
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Wegen zwei exhibitionistischen Handlungen wurde ein 40-jähriger Mann aus Gelnhausen im Amtsgericht Gelnhausen verwarnt und zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte zweimal vor seiner Stieftochter masturbiert. Ursächlich für sein Verhalten soll ein Gendefekt sein, was auch das Gericht strafmildernd wertete.



Der 40-Jährige räumte zu Verhandlungsbeginn die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Hanau ein und ersparte seiner Stieftochter damit eine Zeugenaussage. Im Dezember 2016 hatte er gemeinsam mit der damals 21-Jährigen in deren Wohnung in Gelnhausen den Film „Fifty Shades of Grey“ gesehen und im Beisein der jungen Frau masturbiert. Beide haben demnach auf dem Sofa gesessen, er seine Hand auf ihren Bauch gelegt. Die 21-Jährige lag in Decken eingehüllt neben ihm und befreite sich nach einer halben Stunde mit Fußtritten. Wenige Woche später haben beide gemeinsam einen Weihnachtsfilm gesehen und wieder hat der 40-Jährige dabei vor seiner Stieftochter masturbiert.

Laut dem Bericht eines Psychotherapeuten, der in der Verhandlung verlesen wurde, suchte der Gelnhäuser bereits im Jahr 1998 erstmals ärztliche Hilfe. Damals will er sein gesamtes Geld für Pornovideos und Sextelefonate ausgegeben haben. 2003 und 2008 wandte er sich erneut an den Therapeuten, da er neben einem geringen Selbstwertgefühl auch eine sexuelle Störung bei sich ausgemacht hatte. Inzwischen war festgestellt worden, dass er aufgrund einer Chromosom-Erkrankung keine Kinder zeugen kann.

Nach den beiden Vorfällen mit seiner Stieftochter gab er sich 2017 erneut in ärztliche Behandlung und besucht inzwischen auch regelmäßig eine Selbsthilfegruppe. An die damals 21-Jährige wandte er sich direkt nach den Taten mit einem Entschuldigungsschreiben, allerdings hat diese mittlerweile den Kontakt zu ihm abgebrochen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 40 Euro und somit insgesamt 4.800 Euro, das Gericht folgte allerdings der Argumentationskette der Verteidigung: Der 40-Jährige hat sein Problem erkannt, sich selbst in Behandlung gegeben, ist nicht vorbestraft und hat ein Geständnis abgelegt. Er wurde daher nur verwarnt, die Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen á 30 Euro und somit insgesamt 2.700 Euro wird für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss der Gelnhäuser 900 Euro an das Frauenhaus in Wächtersbach zahlen. Die bereits begonnene Therapie muss er fortsetzen und vierteljährlich dem Gericht einen Nachweis vorlegen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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