IKEA-Betrüger muss nicht ins Gefängnis

Gelnhausen
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Als ungebetener Kunde dürfte zukünftig ein 34-jähriger Mann beim Möbel-Giganten IKEA geführt werden: Sieben Mal kaufte er im Jahr 2017 in den Filialen in Hanau und Frankfurt ein, bezahlte jeweils mittels EC-Karten und immer waren die Konten nicht gedeckt. Da er nur auf Bewährung auf freiem Fuß war, wollte ihn die Staatsanwaltschaft Hanau deshalb bei der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen ins Gefängnis schicken, Strafrichter Dr. Wolfgang Ott gab dem inzwischen in Dortmund lebenden Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis allerdings eine letzte Chance.

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Dem Unternehmen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von circa 1260 Euro, ob der derzeit von Hartz IV lebende Angeklagte diesen Betrag jemals zurückzahlen kann, ist allerdings ungewiss. Verantwortlich für seinen Betrügereien soll seine Drogensucht gewesen sein, Amphetamine und Kokain will er im Tatzeitraum zwischen Januar und Oktober 2017 konsumiert haben. Dem Gericht legte er nun eine Bescheinigung vor, laut der er seit Dezember in Behandlung ist und auf einen stationären Therapieplatz wartet.

Das große Problem des 34-Jährigen war sein Vorstrafenregister: Über zehn Eintragungen brachten ihn Anfang des Jahrzehnts bereits hinter Gittern, nach einer neuerlichen Verurteilung in 2016 wegen fünffachen Betruges zu einer einjährigen Freiheitsstrafe steht er bis Oktober 2019 noch unter Bewährung. Für die Staatsanwaltschaft Hanau waren damit alle Möglichkeiten auf eine weitere Chance verspielt, die geforderte 14-monatige Haftstrafe sollte er absitzen.

Strafrichter Dr. Ott hingegen war anderer Auffassung: Er verurteilte den Neu-Dortmunder zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Vater eines Sohnes 100 Stunden gemeinnützig arbeiten.


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