Gelnhausen: Rentner hortet über 5.000 Kinderpornos

Gelnhausen
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Diese Sammelleidenschaft war schlichtweg pervers: Bei einem Rentner aus Gelnhausen wurden über 5.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten gefunden. Jahrelang hatte er sich im Internet in entsprechenden Kreisen bewegt und dabei das Material gesammelt. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der 65-Jährige jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, außerdem muss er eine Therapie beginnen.



Der Rentner bezeichnete sich selbst als „Vereinsmensch mit einer großer Sammelleidenschaft“, doch was die Polizei nach einer Hausdurchsuchung im Spätsommer 2017 auf seinen Computern fand, hatte mit diesem Engagement nichts zu tun. Auf den insgesamt 5.169 Dateien waren schlimmste sexuelle Misshandlungen zu sehen, zum Teil an Kleinkindern und Babys. Und der Gelnhäuser hatte sich die Fotos nicht nur angesehen, sondern auch auf zahlreichen USB-Sticks, CDs und Festplatten verteilt aufbewahrt. Ein Internetanbieter hatte der Polizei zudem 37 Fälle gemeldet, bei denen er auch entsprechendes Material in Chats hochgeladen hatte.

Angeklagt war ein Zeitraum von September 2013 bis August 2017, seine „Sammelleidenschaft“ begann aber wohl deutlich früher. Nach dem Tod seiner Frau im Jahr 2001 habe er sich immer mehr in Internet-Chats verloren, so seine Erklärung. „Diese verdammte Einsamkeit“, sei er über die Jahre von einem Forum ins nächste gekommen. Angefangen habe sein Konsum mit „normaler“ Pornografie, „man kommt dann in Kreise, wo der Verstand aussetzt“, nutzte der Witwer demnach seine Internetaufenthalte auch aufgrund einer hohen Verschuldung als Ablenkung. Laut Anklage hielt er sich zeitweise täglich in Bereichen im Internet auf, die nicht einfach zugänglich sind. „Es braucht gezielte Suchbegriffe, um Kinderpornografie im Internet zu finden“, so Staatsanwältin Andrea Güde von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität der hessischen Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.

Dass er nicht ins Gefängnis muss, verdankte er seinem Geständnis und der Bereitschaft, eine Verhaltenstherapie zu beginnen. „Ich glaube nicht, dass der Gedanke noch einmal bei mir hochkommt“, habe er sich seit der Beschlagnahmung seiner Computer vor eineinhalb Jahren wieder seiner Sammelleidenschaft im realen Leben gewidmet. Strafrichter Dr. Wolfgang Ott verurteilte den 65-Jährigen, der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, zu einer 14-monatigen Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Binnen sechs Monaten muss er nun eine Verhaltenstherapie beginnen, die er nicht ohne Zustimmung der Ärzte abbrechen darf. Das Urteil ist rechtskräftig.


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