Gelnhäuser Bürgermeister Glöckner lässt sich von Anwalt beraten

Gelnhausen
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Der Gelnhäuser Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP) wird zukünftig von Karl-Christian Schelzke juristisch beraten. Schelzke ist Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, in der Barbarossastadt aber in seiner Funktion als Rechtsanwalt und Mediator tätig. Das erklärte er am Montag anlässlich einer Pressekonferenz, auf der er zugleich eine neue Öffentlichkeitsarbeit von Glöckner ankündigte.

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Mit den Worten "das ist mein Anwalt" stellte der Gelnhäuser Bürgermeister seinen künftigen juristischen Beistand vor, der ihn vor allem vor Fehlern bewahren soll. Glöckner ist zugleich Aufsichtsratschef der Stadtentwicklungsgesellschaft Gelnhausen GbR (SEG) und unterliegt in dieser Funktion einer gewissen Verschwiegenheit. Was er zukünftig über Angelegenheiten der SEG sagt, wird er nun vorher mit Schelzke besprechen.

Ein zunächst in der Pressekonferenz anberaumtes Thema wurde gleich gestrichen: Die Gründe für die langfristige Schließung der Stadthalle sollen erst im Januar thematisiert werden, ab dann will Glöckner alle zwei Wochen zu einer Pressekonferenz einladen und über aktuelle Themen informieren. Diesmal wollten sich beide nur zu der Nachzahlung der SEG für die Entwicklung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das damit verbundene vorangegangene Gerichtsverfahren äußern.

2009 hatte die Stadtentwicklungsgesellschaft die ehemalige amerikanische „Housing Area“ am Stadteingang, jetzt Coleman-Park, für 3,5 Millionen Euro von der Bundesimmobilienanstalt gekauft. Die SEG veräußerte das Areal dann knapp ein Jahr später für 5,2 Millionen Euro an einen Investor weiter, der zudem für 15 Jahre die Kosten für Erschließung und Erhalt der Straßeninfrastruktur übernommen hat, was damals von der SEG mit knapp 800.000 Euro kalkuliert wurde, die somit nichts Seitens der Stadt investiert werden mussten und müssen.

Ende 2014 flatterte dann aber von der Bundesimmobilienanstalt eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 1,2 Millionen Euro ins Rathaus. Begründung: Von den fünf Wohnblöcken, die bei der Umwandlung des 7,5 Hektar großen Geländes mit damals 322 leerstehenden Wohnungen in 16 bis zu viergeschossigen Gebäudekomplexen in ein Wohn- und Gewerbegebiet stehen blieben, waren nur zwei in den ursprünglichen Plänen vorhanden. Drei weitere zunächst eingeplante Wohnblöcke entlang der Freigerichter Straße wurden abgerissen, um mehr Platz für Gewerbe zu schaffen, drei Wohnblöcke in der Mitte der ehemaligen „Housing Area“ stattdessen stehen gelassen. Das Argument der Bundesimmobilienanstalt: Die erhaltenen Wohnblöcke sind deutlich hochwertiger als die ursprünglich vorgesehenen, deshalb ist eine Nachzahlung fällig, die mit einer entsprechenden Klausel im Vertrag zwischen SEG und BImA hinsichtlich einer Nachbetrachtung begründet wurde. Die SEG zahlte zunächst nicht, die Bundesanstalt zog vor Gericht und gewann, die SEG legte Berufung gegen das Urteil ein und zog diese nun zurück. Nach dem langwierigen Rechtsstreit waren zu den ursprünglich 1,2 Millionen Euro bis jetzt noch Zinsen in Höhe von knapp 440.000 Euro sowie Gerichtskosten (fast 57.000 Euro) plus Anwaltskosten hinzugekommen.

Glöckner, seit zwei Jahren im Amt und an der ganzen Vorgeschichte „nur“ als einfacher Abgeordneter im Stadtparlament beteiligt, verteidigt die Rücknahme der Berufung, die sowohl Aufsichtsrat als auch Gesellschafterversammlung abgesegnet hätten. Schließlich wären bei einer Fortführung des Rechtsstreits noch weitere Kosten auf die SEG zugekommen. Anhand einer Präsentation, die allen Stadtverordneten schon lange bekannt sein soll, erläuterte er in der Pressekonferenz den Verfahrensverlauf seit 2009 und hielt sich mit persönlichen Äußerungen zurück. Alle Entscheidungen seien mit juristischem Beistand erfolgt, an den Sitzungen der SEG habe er bis zu seinem Amtsantritt nicht teilgenommen.

Fakt ist: Hätte die SEG ohne Rechtsstreit die 1,2 Millionen Euro an die BImA gezahlt, hätten die Zusatzkosten von über 500.000 Euro nicht gezahlt werden müssen. Aber warum wurde das Risiko für die zu erwartenden Nachforderungen der Bundesanstalt nicht an den Investor übertragen? Glöckner: „Da müssen sie die fragen die damals in Amt und Würden waren.“ Bürgermeister von Gelnhausen und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtentwicklungsgesellschaft war zu jener Zeit sein Vorgänger, der jetzige Landrat Thorsten Stolz (SPD). Er war am Montag aus terminlichen Gründen nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Foto (von links): SEG-Geschäftsführer und Bauamtsleiter Peter Oberst, Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP) und sein Rechtsanwalt Karl-Christian Schelzke.


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