Freibad: Saisonkarten können zurückgegeben werden

Gelnhausen
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Da das Barbarossabad nicht am 1. Mai 2020 öffnen wird und derzeit aufgrund der Corona-Krise nicht absehbar ist, wann Schwimmbäder in Hessen überhaupt wieder öffnen können, hat der Magistrat die Rücknahme der ermäßigten Saisonkarten beschlossen.

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Wer also im Vorfeld eine ermäßigte Saisonkarte bei der Stadt Gelnhausen erworben hat, kann diese bis zum 19. Juni 2020 zurückgeben. Für die Rückgabe benötigt die Bäderverwaltung eine schriftliche Mitteilung, die die Kontonummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers und die Gutscheinkarte enthält. Bitte einsenden an: Magistrat der Stadt Gelnhausen, Bäderverwaltung Andrea Thomas, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen. Oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  - Betreff: Ermäßigte Saisonkarte - in diesem Fall die Gutscheinkarte bitte als Foto/Scan anhängen. Bitte beachten: Das Geld kann aus buchungstechnischen Gründen nicht bar ausgezahlt, sondern nur überwiesen werden. Für Fragen steht Andrea Thomas unter der Telefonnummer 06051/830-182 zur Verfügung.

Der Magistrat betonte in der entsprechenden Sitzung, dass, sollten Bürgerinnen und Bürger auf die Rückgabe ihrer Saisonkarte verzichten, dieses Geld in den Erhalt des Barbarossabades fließe. Sollte das Freibad noch im Laufe der Saison 2020 öffnen können, sind nicht bis zum 19. Juni zurückgegebene ermäßigte Saisonkarten natürlich weiterhin gültig


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