Zustimmung zum Doppelhaushalt, aber kein Blankoscheck

Gelnhausen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung wird dem Doppelhaushalt 2020/2021 zustimmen, um somit die Handlungsfähigkeit der Stadt Gelnhausen in der derzeitigen schwierigen Situation zu gewährleisten und gleichzeitig die Fortsetzung wichtiger Investitionsprojekte, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung, sicherzustellen.

Anzeige


Gleichzeitig machen sich die heimischen Sozialdemokraten aber auch für klare Vorgaben stark, um den sich derzeit verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingung gerecht zu werden und keinen „Blankoscheck“ auszustellen.

„Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation in der Paragraph eins sein muss, die Handlungsfähigkeit unserer Stadt zu gewährleisten. Dazu ist ein beschlossener und dann genehmigter Haushalt zwingend erforderlich“, macht SPD-Fraktionsvorsitzender Ewald Desch deutlich. Für die SPD sind hier insbesondere die Investitionen in den Bereich der Kinderbetreuung, in den Brandschutz, die Infrastruktur und den Straßenbau von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig müsse aber auch den veränderten wirtschaftlichen Vorzeichen durch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie Rechnung getragen werden. „Deshalb ist es notwendig, dass wir auf die sich abzeichnenden Veränderungen in der Form reagieren, dass klare Vorgaben im Hinblick auf die Umsetzung und Ausführung des Haushaltes gemacht werden, damit eben kein Blankoscheck ausgestellt wird“, ergänzt Fraktionsgeschäftsführer und Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses Markus Kolb. 

Um diesen Spagat zwischen der Sicherstellung der Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Stadt Gelnhausen einerseits und der notwendigen Vorsicht in Anbetracht der wirtschaftlichen Entwicklung andererseits hinzubekommen, macht die SPD der Kreis- und Barbarossastadt konkrete Vorschläge und wird diese in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Abstimmung bringen: So sollen alle Veränderungen des Stellenplans mit einem Sperrvermerk versehen werden und entsprechende Freigaben durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. Hintergrund ist, dass der Doppelhaushalt eine massive Ausweitung des Stellenplans von in 2019 noch 216 Stellen auf 230 Stellen in 2021 vorsieht.

Weiterhin sollen nach den Vorstellungen der SPD gänzlich neue Investitionen über 300.000 Euro ebenfalls per Freigabe durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. „Mit diesen konkreten Vorschlägen reagieren wir verantwortungsvoll und mit Augenmaß auf die sich mit Sicherheit verschlechternde Einnahmesituation der Stadt Gelnhausen im Bereich von Gewerbe- und Einkommensteuer, damit diese dann nicht durch Belastungen der Bürgerinnen und Bürger kompensiert werden müssen“, erläutert Ewald Desch. Verständnis zeigt die SPD-Fraktion für die Kritik anderer Fraktionen an der eigenmächtigen Erstellung des Doppelhaushalts durch den Bürgermeister und der sehr späten Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung. „Wir können absolut nachvollziehen, dass andere Fraktionen in Gelnhausen die deutlich verspätete Vorlage des Doppelhaushaltes durch den Bürgermeister kritisieren und die Kreis- und Barbarossastadt jetzt im Mai noch keinen beschlossenen Haushalt hat. Bis dann auch noch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für das Zahlenwerk vorliegt, ist das erste halbe Jahr bereits herum“, führt Markus Kolb aus. Aber es gelte jetzt, gemeinsam nach vorne zu blicken.

Aufgrund der Klärung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ist sich die SPD-Fraktion auch bewusst, dass eine Genehmigung des Haushalts 2021 durch die Aufsichtsbehörde ausscheidet. Dass nun ein Doppelhaushalt trotzdem so beschlossenen werden sollte, liegt einzig in der Tatsache begründet, dass die SPD-Fraktion die Verwaltung nicht mit zusätzlicher Arbeit belasten möchte. Eine Neuaufstellung nur für 2020 hätte erheblichen Mehraufwand und weitere Verzögerungen mit sich gebracht, ohne dass sich der Haushalt substanziell verändern würde. Genau vor diesem Hintergrund – und damit sich eine erneute Verzögerung bei der Einbringung eines möglichen Nachtragshaushalt nicht wiederholt - werden die Sozialdemokarten zwei weitere wichtige Punkte im Zuge der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes beantragen: So soll bei sich abzeichnenden deutlichen Verschlechterungen im Bereich der Steuereinnahmen ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 bis spätestens 28. Oktober vorgelegt werden. Dadurch ist gewährleistet, dass die Stadtverordneten noch ausreichend Zeit für die notwendigen Beratungen und Beschlussfassungen haben. Weiterhin ist ein möglicher Nachtragshaushalt für das Jahr 2021, dem die Steuerschätzungen aus 2019 zugrunde liegen, bis spätestens 27. Januar 2021 vorzulegen. „Durch diese zusätzlichen Beschlüsse bauen wir bewusst auch eine Brücke in die Richtung der anderen Fraktionen, damit in dieser herausfordernden Zeit eine Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2020/2021 mit breiter Zustimmung erfolgt“, so Markus Kolb weiter.

Die SPD appelliert ausdrücklich in Richtung der anderen Fraktionen dem Doppelhaushalt 2020/2021 mit den zusätzlichen Vorgaben und der damit verbundenen engen Verzahnung mit dem Haupt- und Finanzausschuss zuzustimmen. „Wir haben alle eine Verantwortung für die Gesamtstadt. Und in der jetzigen Situation ist es notwendig, dass Gelnhausen weiter handlungsfähig bleibt. Die Herausforderungen, die es durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen gibt, sind schwer genug und da braucht es jetzt klare Signale und einen kühlen Kopf“, so Ewald Desch und Markus Kolb abschließend.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de