Gelnhäuser Initiative: Schwimmbäder stufenweise öffnen

Gelnhausen
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Das Barbarossafreibad in Gelnhausen und alle anderen hessischen Schwimmbäder auch sollten wegen ihrer sozialen, gesundheitsfördernden und sportlichen Funktion unter Einhaltung strikter Infektionsschutz-Regelungen alsbald umsichtig und stufenweise wieder geöffnet werden, sobald die hessische Landesregierung dafür grünes Licht gibt.

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„Neben der Berücksichtigung aller sportlichen Interessen sollten hier insbesondere der gesundheitliche und der soziale Aspekt im Vordergrund stehen. Wir denken hier besonders auch an all jene Bürger und Familien mit kleinerem Budget, für die das Freibad im Sommer die einzige Freizeitalternative darstellt, an Physio-, Reha-, Gesundheits-und Aquafitnessangebote und Vereinstrainings, besonders von Kindern und Jugendlichen“, appellieren Julia Hott und Alexander Schopbach (beide Gelnhausen) an die verantwortlichen Landes- und Kommunalpolitiker. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Gelnhäuser*innen haben sie in den vergangenen Tagen am Beispiel des Barbarossafreibades in der Main-Kinzig-Kreisstadt ein Gedankenpapier zur konkreten Umsetzung einer schrittweisen Öffnung von Freibädern erarbeitet, das unter anderem auch auf Grundlage des am 23. April 2020 fortgeschriebenen Pandemieplans Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB) entstand.

„Die coronabedingten Maßnahmen der letzten Wochen und die sich abzeichnenden weiteren Einschränkungen auf Zeit bis hin zu gestrichenen Sommerurlauben verlangen den Menschen sehr viel ab. Gerade Freibäder bieten da die ideale Möglichkeit, sich einerseits zu bewegen und andererseits auch einmal einen Tapetenwechsel zu erleben“, so Hott und Schopbach. Darum alleine gehe es ihrer Initiative aber nicht: Auch viele Reha-Patienten, übergewichtige Menschen, Seniorinnen und Senioren seien zur Gesundheitsförderung auf Bewegung im Wasser angewiesen. Mit Blick auf andere Bundesländer, die bereits umsichtige und stufenweise Schwimmbadöffnungen für Ende Mai in Aussicht gestellt haben, hoffen die engagierten Gelnhäuser Bürger*innen deshalb auf entsprechende Weichenstellungen in Hessen und seinen Kommunen. Sie betonen: „Uns geht es um eine umsichtige und stufenweise Vorgehensweise, die jederzeit den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. In Anlehnung an die Öffnungen von Schulen, Kitas und vielen Freizeiteinrichtungen erwarten wir auch hier sinnvolle Lösungen. Natürlich stehen die coronabedingten Grundregeln wie Abstand und Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz im absoluten Fokus, getragen von der Erkenntnis, dass gechlortes Wasser kein Virusträger ist“.

Die Gelnhäuser Initiative geht davon aus, dass Abstandsregelungen im Eingangsbereich, eine genaue Zählung der ein- und austretenden Badegäste, Fieberkontrollen am Einlass, regelmäßige Reinigungen aller Griffbereiche und konsequente Kontrollen der verfügten Maßnahmen zielführend sind. Zu den weiteren Maßnahmen, die derzeit auf Landesebene diskutiert werden, zählten sicherlich auch eine Maximalzahl von rund zehn Schwimmern pro Bahn, Abtrennungen aller Bahnen und das Verbot längeren Aufenthaltes am Beckenrand in Gruppen. „All das ist praktikabel und muss unbedingt sichergestellt sein“, so die Gelnhäuser weiter. Weitere umfangreiche Vorschläge, deren Umsetzbarkeit sie mit Experten von Vereinen und Verbänden diskutiert haben, finden sich in ihrem Gedankenpapier sowie im Pandemieplan des DGfdB.

Abschließend bringen Hott und Schopbach den Vorschlag der Gelnhäuser Initiative auf den Punkt: „In der ersten Öffnungsstufe könnten die Wassersportvereine, Physio-, Reha-, Gesundheits-und Aquafitnessangebote in eine erste Testphase gehen. Verantwortung tragen die jeweiligen Trainer, die ihre Gruppen im Griff haben. Nach Bewährung könnte die allgemeine Freigabe unter strikten Hygienerichtlinien und Regeln zum Infektionsschutz erfolgen, wobei soziale und gesundheitliche Kriterien bei der Priorisierung weiterer Besuchergruppen und Regelungen ihres Zugangs an erster Stelle stehen sollten. Hier haben aus unserer Sicht Familien und Ortsbürger Priorität. Zudem ist bei entsprechenden Kapazitäten des Außengeländes auch an die örtlichen Sportvereine zu denken (Handball, Volleyball), die in den Sommermonaten Außengelände und Becken nutzen. Von großer Bedeutung ist für uns zudem das Frühschwimmen der Risikogruppe ‚Ältere Bevölkerung (60+)‘, das mit Hilfe entsprechender Zugangsbeschränkungen unbedingt sichergestellt werden sollte, da es für diese Besuchergruppe ein sinnvolles, risikoarmes Gesundheits-und Freizeitangebot im weiteren Verlauf der Pandemie darstellt.“

Gedankensammlung zur Öffnung von Freibädern in Coronazeiten - hier am Beispiel des Barbarossafreibades in Gelnhausen

  • Ein Mobilitätskonzept bei schrittweiser Öffnung -

Autoren: Julia Hott, Alexander Schopbach - Stand: 8. Mai 2020

I. Beweggründe:

Die Lockdown-Maßnahmen der letzten Wochen haben allen Menschen sehr viel abverlangt. Spätestens im Sommer müssen sie die Möglichkeit bekommen, sich an der frischen Luft aufzuhalten. Nicht jede/r (Familie) verfügt über Balkon, Terrasse oder Garten. Vielleicht sind Reisen in diesem Sommer nicht möglich. Das Freibad aber bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit sich einerseits sportlich und andererseits auch außerhalb der eigenen vier Wände zu bewegen. Wichtig ist neben der Berücksichtigung aller sportlichen Interessen insbesondere der gesundheitliche und soziale Aspekt. Wir denken hier besonders auch an all jene Gelnhäuser*innen mit kleinerem Budget, für die das Freibad im Sommer die einzige Freizeitalternative darstellt.

Uns geht es um eine umsichtige und ggf. stufenweise Vorgehensweise, die jederzeit den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird, in der Erwartung, dass sich dieses Testkonzept bewährt. In Anlehnung an die Öffnungen von Schulen, Kitas und (sozialen) Freizeiteinrichtungen erwarten wir auch hier sinnvolle Lösungen. Natürlich stehen die coronabedingten Grundregeln wie Abstand und Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz im absoluten Fokus.

II. Aktuelle Erlasslage:

Die von der Hessischen Landesregierung am 17.03.2020 erlassene Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ordnet in Paragraf I, Punkt 6, bis heute die Schließung von öffentlichen und privaten Schwimmbädern an.

Nach der Sitzung des hessischen Corona-Kabinetts am 7. Mai 2020 sagte Ministerpräsident Volker Bouffier, derzeit gebe es noch keine ausreichenden Grundlagen, um die Frage nach der Öffnung der hessischen Schwimmbäder endgültig zu beantworten. Nach unserem Kenntnisstand findet zu diesem Thema zeitnah ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden statt.

III. Voraussetzungen für Freibadbetrieb:

- neue Erlasslage mit landesweiter Erlaubnis und klar definierten Hygieneauflagen zum Infektionsschutz

- Vorlaufzeit von 3 bis 5 Tagen zum Aufwärmen der für den Freibadbetrieb freigegebenen Becken

- Akquise von Personal für Wach- und Zugangsdienste - Können nach unserem Kenntnisstand durch qualifizierte Mitglieder von DLRG und SVG übernommen werden. Zudem finden sich aufgrund der aktuellen Lage deutschlandweit Schwimmmeister zuhauf - auch kurzfristig für verkürzte Badesaison. Security ist nach unserem Kenntnisstand nicht erforderlich, da sich alle Regelungen mit Rettungsschwimmern umsetzen und überwachen lassen.

- Wasser ist kein Virusträger

- Abstand kann eingehalten werden

- Hygienestandards

- Personal vorhanden

IV. Gedanken zur praktischen Umsetzung:

  1. a) Eingangsbereich

- 2 Meter Abstand einhalten

- Fiebermessen bei Einlass

- Einlass nur für Gelnhäuser Bürger und Mitglieder der Vereine?

- Security, um Personen notfalls abzuweisen?

- Genaue Zählung der ein- und ausgehenden Badegäste, deshalb Sperrung des 2. Seitenausgangs, um Zählung am Haupteingang zu ermöglichen

  1. b) Umkleidekabinen/ Sanitäre Anlagen

- Sammelumkleiden bleiben geschlossen

- Schließfächer dürfen nicht benutzt werden

- Regelmäßige Reinigung aller Griffbereiche

  1. c) Liegewiesen

- Abstandseinhaltung absolut möglich

- stichprobenhafte Prüfung durch Aufsichtspersonal/Security

  1. d) Schwimmerbecken

- alle Bahnen abtrennen

- ca.10 Personen pro Bahn, evtl. mehr Schwimmer möglich durch Kreisverkehrsschwimmen

- Längerer Aufenthalt am Rand in Gruppen nicht erlaubt

- wichtig ist gegenseitige Rücksichtnahme, Achtsamkeit und Respekt vor dem besonderen Hintergrund

  1. e) Sprungturm

- Abstandseinhaltung möglich

- Immer nur ein Badegast auf dem Brett und im Becken wie dies bereits seit jeher praktiziert wird und den Badegästen auch bekannt ist

  1. f) Nichtschwimmerbecken

- Rutsche: Markierung der Stufen oder Sperrung oder zeitweise Öffnung?

- Strudel: bleibt ausgeschaltet

- Zugang/ Eingang nur auf einer Seite des Beckens (bei Rutsche)

- Ausgang entsprechend auf der anderen Seite, muss getestet werden

- Kontrolle, dass 2-Meter-Abstand eingehalten wird - schwierig aber nicht unmöglich

  1. g) Babybecken

- Abstandshaltung nicht möglich

- Müsste gesperrt bleiben

  1. h) Imbiss

- bleibt geschlossen, da Abstand nicht eingehalten werden kann oder Orientierung an Lockerungen im Gastrobereich

  1. i) Besondere Nutzergruppen

- Vereinstraining / Physio-/ Reha-/ Gesundheits-und Aquafitnessangebote gewährleisten eine kontrollierte Nutzung der Bäder. Die jeweiligen Trainer haben ihre Gruppe „im Griff“.

Vorschlag:

In der ersten Öffnungsstufe könnten die Wassersportvereine, Physio-/ Reha-/ Gesundheits-und Aquafitnessangebote in eine erste Testphase gehen. Verantwortung tragen die jeweiligen Trainer, die ihre Gruppen im Griff haben. Dieser Testbetrieb sollte tageweise auf Bewährung und Sinnhaftigkeit evaluiert werden. Nach Bewährung könnte die allgemeine Freigabe unter strikten Hygienerichtlinien und Regeln zum Infektionsschutz erfolgen, wobei soziale und gesundheitliche Kriterien bei der Priorisierung weiterer Besuchergruppen und Regelungen ihres Zugangs an erster Stelle stehen sollten. Hier haben aus unserer Sicht Familien und Ortsbürger aus o.a. Gründen Priorität. Zudem ist bei entsprechenden Kapazitäten des Außengeländes auch an die örtlichen Sportvereine zu denken (Handball, Volleyball), die in den Sommermonaten Außengelände und Becken nutzen. Von großer Bedeutung ist für uns zudem das Frühschwimmen der Risikogruppe „Ältere Bevölkerung (60+)“, das mit Hilfe entsprechender Zugangsbeschränkungen unbedingt sichergestellt werden sollte, da es für diese Besuchergruppe ein sinnvolles, risikoarmes Gesundheits-und Freizeitangebot im weiteren Verlauf der Pandemie darstellt.

V. Weitere Gedanken:

- Sonderzeiten für Risikogruppen

- Ausweiskontrollen bei Einlass

- Security/Schwimmmeister/Bademeister - wichtig ist qualifiziertes Personal

- Verlauf von Rettungsmaßnahmen

- Sicherstellung, dass auch Berufstätige/Pendler nachmittags noch ins Schwimmbad können, falls es zu einer maximalen Personenzahl kommt

- Maximale Personenzahl in GN vermutlich nicht relevant für Liegewiese aber für Becken

- Wie wird das kontrolliert?

- Derzeit gültige Strafen für Nichteinhaltung der Abstandsgebote im öffentlichen Raum sollten auch im Freibad gelten.

Einen möglichen Orientierungsrahmen könnte der Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) - Stand 23.04.2020 - bieten, den wir diesem Gedankenpapier beifügen.


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