Herzsportgruppe Gelnhausen nimmt Übungsbetrieb wieder auf

Gelnhausen
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Gemäß den Empfehlung und den vorgegebenen Regeln des Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbands e.V. (HBRS) wird die Herzsportgruppe Gelnhausen den Sportbetrieb am 9. Juni 2020 unter folgenden Voraussetzungen und Bedingungen wieder aufnehmen:



- Der Herzsport findet vorläufig nur im Freien statt.  Dies ist vorgesehen bis nach den Sommerferien Mitte August 2020. Eine Entscheidung, ob dann die Halle wieder benutzt wird, wird später getroffen.
- Es werden 2 Gruppen gebildet: die erste Gruppe wird von 18 bis 19 Uhr Sport treiben, die zweite Gruppe von 19.15 bis 20.15 Uhr. Dadurch wird vermieden, dass Begegnungen zwischen den einzelnen Gruppen stattfinden.
- Die aktiven Teilnehmer müssen in Sportkleidung erscheinen, da die Umkleideräume nicht zur Verfügung stehen.
- Die Toiletten können benutzt werden und werden auch durch den Verein gemäß der Anordnung der Stadt Gelnhausen desinfiziert.
- Ein Handtuch und eine Trinkflasche sind mitzubringen; außer für ihren ursprünglichen Zweck sind diese Gegenstände auch als Sportgeräte nutzbar.
- Für die Eintragung in die Anwesenheitsliste ist ein eigener Stift mitzubringen.
- Der Sicherheitsabstand (1,50 m) ist während der Übungsstunde von allen Aktiven und Übungsleitern einzuhalten.
- Beim Herzsport im Freien muss kein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
- Desinfektionsmittel für die Hände wird bereitgestellt. Die Übungsleiter müssen die regelmäßigen Desinfektionsmaßnahmen beachten und überwachen.
- Die Herzsportler nehmen nur teil, wenn sie sich fit und gesund fühlen; bei geringsten Krankheitsanzeichen (Husten, Schnupfen, Fieber) oder Unwohlsein muss von einer Teilnahme abgesehen werden.
- Einwilligungserklärungen müssen von den Teilnehmern unterschrieben werden (auch mit eigenem Kugelschreiber).
- Es dürfen keine Sportgeräte benutzt werden.
- Der Herzsport findet wie immer grundsätzlich nur unter ärztlicher Aufsicht statt.
- Die betreuenden Ärztinnen haben der Wiederaufnahme des Herzsportbetriebs unter den genannten Voraussetzungen zugestimmt.

 


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