Mittlauer Weg: "Stolz hat die Grundstücke unter Wert veräußert"

Gelnhausen
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Nachdem sich der ehemalige Bürgermeister der Stadt Gelnhausen, der jetzige Landrat Thorsten Stolz (SPD), zum Thema mit Mittlauer Weg geäußert und Fehler eingeräumt hat, melden sich nun die Vertreter von BG, CDU und Grüne zu Wort.



Frank Bayer, Bodo Delhey, Uwe Leinhaas, Petra Schott-Pfeifer und Jochen Zahn sind der Auffassung, dass dem ehemaligen Rathauschef weitere schwerwiegende Versäumnisse zur Last zu legen sind.

„Wir haben schon immer die Auffassung vertreten, dass die Veräußerung der Grünflächen, die wir niemals gebilligt hätten, weit unter den auf dem Markt erzielbaren Wert erfolgt ist. Der jetzt unternommene Versuch, die Verschleuderung von Vermögen der Stadt, die damals noch Schutzschirmgemeinde war, als ein günstiges Geschäft darzustellen, ist ein durchsichtiges Ablenkungs- und Verteidigungsmanöver des unter Druck geratenen ehemaligen Bürgermeisters Stolz. Er hat den Verkauf der Grünflächen der Stadtverordnetenversammlung nicht zur Entscheidung vorgelegt. Dies ist ein klarer und eindeutiger Rechtsverstoß. Unsere Zustimmung hätte niemals erhalten, da der Verkauf gegen den Bebauungsplan verstieß, was ebenfalls einen groben Rechtsbruch darstellt“, kritisieren die Vertreter von BG, CDU und Grünen.

Sie widersprechen auch der Darstellung des ehemaligen Bürgermeisters, dass es sich dabei um einen nicht unüblichen Vorgang handele. Es sei zwar zutreffend, dass Grünflächen in kleineren Umfang auch in der Vergangenheit veräußert worden seien. Dabei habe es sich aber um weitaus kleinere Flächen, insbesondere schwer zugängliches Gelände oder schmale Randstreifen gehandelt, deren Pflege für die Gemeinde einen erhöhten Aufwand bedeutet hätten. „Es ist ein einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang, dass in immensen Umfang Grünflächen entgegen dem geltenden Bebauungsplan veräußert wurden, die für die Erwerber eine erhebliche Erweiterung der zu nutzenden Fläche zur Folge hatten“, stellen die Parteivertreter fest.

„Jetzt den Anschein zu erwecken, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes geschehenes Unrecht nachträglich legitimiert werden kann, ist unredlich. Damit würden die Käufer von Grünflächen ein weiteres Mal einseitig begünstigt. Wir fragen uns auch, in welcher Eigenschaft sich Thorsten Stolz äußert. Als Landrat ist er immerhin Kommunalaufsichtsbehörde und untere Baubehörde und muss dafür sorgen, dass im Mittlauer Weg ein rechtmäßiger Zustand hergestellt wird. Er befindet sich in einem klaren Interessenkonflikt in seiner Doppelrolle als damals Verantwortlicher und heutiger Landrat. Im Volksmund würde man sagen, mit Thorsten Stolz ist in dieser Konstellation der Bock zum Gärtner gemacht. Ein Beitrag zur Versachlichung wäre es, wenn der Landrat die für ihn zuständigen Dienstaufsichtsbehörde um rechtliche Überprüfung des Sachverhalts bittet. Wir fordern ihn hierzu ausdrücklich auf“, erklären Frank Bayer, Bodo Delhey, Uwe Leinhaas, Petra Schott-Pfeifer und Jochen Zahn.

Was die von Stolz geforderte zukunftsorientierte Lösung angehe, seien BG, CDU und Grüne die Ersten gewesen, die mit der Einleitung eines Mediationsverfahrens einen konstruktiven Vorschlag gemacht hätten. Leider sei die Abstimmung über diesen Antrag durch die SPD/FDP Koalition mit einem parteipolitisch motivierten taktischen Manöver verhindert worden. „Der von dem Landrat gemachte Vorwurf der Blockadehaltung trifft also ausschließlich die SPD/FDP Koalition“, erklären die Vertreter der drei Fraktionen. Ein maßgeblicher Beitrag zur Klärung von möglichen Fehlverhalten wäre zudem, wenn die beiden Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, die der Bürgermeister nach wie vor unter Verschluss halte, öffentlich gemacht werden würden. Die Stellungnahmen wären geeignet, dass sich die Bürgerschaft von Gelnhausen ein Bild aus neutraler Sicht von dem Handeln der Verantwortlichen machen könnten. Dabei sei davon auszugehen, dass sich aus der ersten Stellungnahme des HSGB eindeutig ergebe, welche Empfehlung diese Organisation Thorsten Stolz vor der Veräußerung der Grünflächen gegeben hätte.

"Auch ist weiterhin völlig unklar, ob der Bürgermeister die sich aus unserer Sicht aufdrängenden Konsequenzen aus der vorliegenden Stellungnahme des HSGB ziehen will. Unsere Anfragen bleiben unbeantwortet aus der Presse mussten wir erfahren, dass der Bürgermeister offenbar weitere rechtliche Prüfungen vornehmen lasse. Unbekannt sei, welche Sachverhalte von wem geprüft würden. Wir haben deshalb erneut eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gerichtet, wenngleich zu befürchten ist, dass er auch diese ignorieren wird“, schließen die Fraktionsvertreter.


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