Zum Teil wurde den Wahlunterlagen kein roter Stimmzettelumschlag für den ebenfalls roten Stimmzettel der Kreiswahl beigefügt. Der betroffene Wählerkreis erhält umgehend den fehlenden Stimmzettelumschlag nachgesandt. Personen die bereits gewählt und die Unterlagen ohne den roten Stimmzettelumschlag versendet haben, können beim Wahlamt einen neuen Wahlschein mit Wahlunterlagen beantragen.
Der ursprüngliche Walschein wird dann für ungültig erklärt und es werden komplett neue Unterlagen (inklusive Gemeinde-/Ortsbeiratswahl) versandt.
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