Magistrat weist Vorwürfe zurück

Gelnhausen
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Am vergangenen Freitag kam der Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen erneut wegen der Angelegenheit Mittlauer Weg zusammen.

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Bürgermeisters Daniel Chr. Glöckner lud zur Sondersitzung des Gremiums ein. Kernfrage der Sitzung war der Umgang des Kollegialorgans mit den öffentlichen Vorwürfen, Grünflächen im Neubaugebiet Mittlauer Weg weit unter Wert verkauft und seine Kompetenzen überschritten zu haben. Der Magistrat gibt nun ein zusätzliches Verkehrswertgutachten in Auftrag und weist den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung von sich.

Im aktuellen Magistrat sind einige Stadträtinnen und Stadträte vertreten, die bereits in der Legislaturperiode 2011 bis 2016 diesem Gremium angehörten und damals über die Preise für die Grünflächen mitentschieden. Damals wurden 38,50 Euro je Quadratmeter Grünfläche festgesetzt. Im Rahmen der damaligen Diskussion im Magistrat über den Quadratmeterpreis für Grünland sei damals innerhalb des Gremiums darauf hingewiesen worden, dass bei Verkäufen von Grünflächen in der Stadt ein Preis von 38,50 Euro verlangt werde und dass dieser Preis deshalb konsequenter Weise auch für die Flächen im Neubaugebiet Mittlauer Weg in Meerholz gelten müsse, heißt in einer gemeinsamen Mitteilung des Gelnhäuser Magistrats. Entsprechend seien diese 38,50 Euro als Quadratmeterpreis für Grünland im Neubaugebiet Mittlauer Weg beschlossen worden. Dieser Verkehrswert sei auch in einem Gutachten, das die SEG in Auftrag gab, in 2019 bestätigt worden. Auch deshalb reagiert das Gremium mit Unverständnis auf die Vorwürfe, denn immerhin seien im Mittlauer Weg in Meerholz in kurzer Zeit Bauplätze für 160 Familien geschaffen und ein Wohngebiet entwickelt worden, das mit einem Spielplatz und einem zentralen Grünzug, den die Grundstückskäufer als Kaufbedingung damals verlangt hätten, aufgewertet worden sei. Dieser Aspekt werde in der Diskussion immer außen vorgelassen.

Weiterhin stellt der Magistrat klar, dass er die Grünflächen nicht als Gesamtfläche, sondern sukzessive als Parzellen mit entsprechenden Auflagen verkauft habe. Die in der Hauptsatzung festgelegte Summe von 25.000 Euro, ab der die Stadtverordnetenversammlung über die Verkäufe hätte entscheiden müssen, sei mit keinem Einzelverkauf erreicht worden. Somit sei die Zuständigkeit des Magistrats für den Abschluss der einzelnen Grundstückskaufverträge gegeben gewesen. Der Magistrat räumt ein, dass in drei Einzelfällen die satzungsgemäße Obergrenze von 15.000 Euro, die für die alleinige Veräußerung durch das Gremium gilt, leicht überschritten worden sei. Hier hätte der Bauausschuss hinzugezogen werden müssen. Das Gremium bedauert, dass es in diesen Einzelfällen zu Unklarheiten gekommen sei, erklärt aber, dass dadurch weder der Stadt noch den Käufern Nachteile entstanden seien. Der Magistratssitzung am Freitag wohnte auch ein Rechtsvertreter einer Hanauer Kanzlei bei, der als externer Anwalt die Aussagen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes überprüft und den Magistrat berät.

Im Verlauf der Diskussion um den Grundstückspreis für die Grünflächen hat der Magistrat am Freitag beschlossen, ein weiteres Verkehrswertgutachten vom Gutachterausschuss des Main-Kinzig-Kreises erstellen zu lassen, das als Stichtag des Gutachtens den ersten Grundstücks-Verkauf im Mittlauer Weg annimmt. Erst dann werde sich zeigen, ob und wie weit unter Wert die Grünflächen veräußert wurden. Der Magistrat teilt abschließend mit, dass er die aufgeheizte Diskussion, die ohnehin dem Ansehen der Barbarossastadt nur schade, bedauere. Das Kollegialorgan ruft daher alle auf, in ein ruhigeres politisches Fahrwasser zurückzukehren und persönliche Anfeindungen und Unterstellungen zu unterlassen. „Es geht um unsere Stadt Gelnhausen“, so der Magistrat.


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