Mehr Zusammenarbeit zwischen Parlament und Verwaltung

Gelnhausen
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Die „Bürger für Gelnhausen“ (BG) starten den ersten Versuch, mit einem Antrag auf Änderung der Hauptsatzung die Zusammenarbeit zwischen den Stadtverordneten und den Verantwortlichen im Rathaus zu intensivieren.



Der § 2 der Hauptsatzung beschäftigt sich mit der Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat. In der bisherigen Fassung wird „die Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure“ sowie „Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über städtische Baumaßnahmen“ gänzlich in die Hände des Magistrats gelegt. Die BG beabsichtigt, ab einer Summe von 10.000 Euro Planungskosten die Zustimmung des Bauausschusses einholen zu lassen. Die Entscheidungsbefugnis des Gremiums über den Abschluss von Werkverträgen und über städtische Baumaßahmen soll auf bis zu 100.000 Euro begrenzt werden. Ab diesen Summen sollen die zuständigen Ausschüsse bei der Umsetzung von Maßnahmen und Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung eingebunden werden.

"Momentan entscheiden Magistrat und Verwaltung alleine. Die Ergebnisse sind bekannt: die Stadthalle ist seit zweieinhalb Jahren geschlossen. Wird sie saniert? Wird sie abgerissen? Nach Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und des Aufsichtsrates der Hallen- und Veranstaltungs-GmbH sollte ein neutraler Gutachter eine entsprechende Expertise erstellen. Sie liegt bis heute nicht vor. Der aktuelle Stand der Planungen ist nicht bekannt. Bau und Planung der KiTa Meerholz gingen am Ortsbeirat und der Stadtverordnetenversammlung vorbei. Erst auf Drängen der BG im Ortsbeirat wurde eine Führung und Vorstellung der Baumaßnahmen durchgeführt. Vorausgegangen waren Debatten in der Stadtverordnetenversammlung über eine erhebliche Reduzierung der Baukosten. Eine Ausführung in Modulbauweise unter Verwendung bestehender Baupläne hätte die Summe von momentan ca. 4,7 Millionen Euro fast auf die Hälfte reduzieren können. Bei Bauarbeiten im Friedhof von Meerholz konnten Fehlern nur vermieden werden, weil der Ortsbeirat sich einschaltete und auf die Mängel in der Planung hinwies. Mit dem Feuerwehrgerätehaus Haitz/Höchst verhält es sich ähnlich. Es gab eine Veranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Höchst, wobei nur Ortsbeirat und beteiligte Feuerwehren über Planung und aktuellen Entwicklungsstand informiert wurden. Dem Gedanken der BG liegt eine andere Verfahrensweise zu Grunde. In mehreren deutschen Kommunen werden größere Baumaßnahmen vom zuständigen Bauausschuss begleitet, der Arbeitsgruppen bilden kann, die sich aus Planer, Sachbearbeiter des Bauamtes, je einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und dem späteren Nutzer zusammensetzt. Gegebenenfalls werden Sachverständige hinzugezogen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich von Beginn der Planung bis zur Fertigstellung des Projektes. Diese Variante garantiert größtmögliche Transparenz hinsichtlich Planung und Kosten, Mitwirkung und Verantwortung sämtlicher beteiligter Personen und Gremien und Bürgerbeteiligung. Vor allem die Einbeziehung des späteren Nutzers ist ein gewichtiges Argument. Zwar lässt die Hessische Gemeindeordnung (HGO) keine Arbeitsgruppen in den Ausschüssen zu, doch steht es den Gremien frei, vergleichbare Regelungen einzuführen", so der Fraktionsvorsitzende Jochen Zahn.

Und weiter: "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Art von interfraktioneller Kooperation dazu geeignet ist, die unterschiedlichen Interessen zusammenzuführen und gemeinsam ein Ergebnis zu erzielen. Und vor allem eines (wieder) herzustellen: gegenseitiges Vertrauen. Der Antrag der BG zielt nicht auf Kontrolle, sondern auf Zusammenarbeit und Vertrauen, auf den Abbau der in der vergangenen Legislaturperiode entstandenen Spannungen. Städtische Gremien, Verwaltung und Bürger sollen zusammenrücken und gemeinsam Ziele verwirklichen. Viele Wahlplakate zierten die Worte „gemeinsam“ und „zusammen“. Den Worten sollten Taten folgen."


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