Es wird darauf hingewiesen, dass die Genossenschaftsversammlung unabhängig der Zahl der erschienenen Mitglieder, entsprechend § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Großkrotzenburg, beschlussfähig ist.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung der Versammlung
2. Jagdverpachtung - Entscheidung über die eingegangenen Gebote
3. Verschiedenes
Hinweis: Jeder Genosse kann sich durch sein volljähriges Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einem derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
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