„Neue Mitte“ und Bürgerhaus: Persönliche Stellungnahme des Bürgermeisters

Großkrotzenburg
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Bürgermeister Thorsten Bauroth (Parteilos) nimmt in einer persönlichen Erklärung zur "Neuen Mitte" und zum Bürgerhaus Stellung, die wir nachfolgend im Wortlaut veröffentlichen.



"Anfang Juni 2020 präsentierten verschiedene Investoren den politisch Verantwortlichen aus Gemeindevorstand und Gemeindevertretung die unterschiedlichsten Konzepte zur Zukunft der so genannten Seniorenwohnanlagen im Dammsweg 1 und der Bahnhofstraße 25 – 27. Wie bereits mehrfach berichtet wurde, ist Grundlage hierfür ein Beschluss der Gemeindevertretung, der die Veräußerung dieser Immobilien zum Gegenstand hat. Einzige, aber absolut zwingende Vorgabe an die Interessenten ist der unbedingte Bestandsschutz der jetzigen Mieter, der insoweit auch von allen Investoren zugesichert wurde. Während die jetzigen Seniorenwohnanlagen „nur“ das reine Wohnen ermöglichen, wurden sehr ansprechende Konzepte präsentiert, die zum Teil zukünftig Tagespflegeplätze, betreutes Wohnen, Begegnungsräumlichkeiten, ein Senioren Cafe etc. beinhalten und damit gerade für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger attraktive Angebote schaffen würden. Hier bietet sich für die Gemeinde Großkrotzenburg die Chance, einen deutlichen Zugewinn an Lebensqualität für unseren Ort zu erreichen.

Fast zwangsläufig beschäftigten sich einige der vorgestellten Konzepte auch mit der Zukunft des Bürgerhauses, da auch den Investoren, unter anderem aus der Presse, die hier vor Ort geführte Diskussion um die so genannte „Neue Mitte“ nicht verborgen blieb. Aus Sicht des Bürgermeisters scheint in den politischen Gremien zumindest dahingehend Einigkeit zu bestehen, dass es in Großkrotzenburg auch in der Zukunft eine bewirtschaftete Versammlungsstätte geben soll. Für traditionelle Veranstaltungen, wie beispielsweise die Fremdensitzungen, aber auch für die Durchführung von Wahlen oder den Seniorennachmittag – um nur einige wenige Beispiele zu nennen - gibt es bislang keine echten Alternativen zum Bürgerhaus, das als solches auch barrierefrei erreichbar ist. Sicherlich ist ein Ersatzbau an anderer Stelle theoretisch denkbar und wohl auch praktisch umsetzbar. Aber was hätte dies zur Folge? Allen Inverstoren, die ein Interesse am Erwerb des Grundstücks mit Bürgerhaus geäußert haben, ist gleich, dass für das jetzige Gebäude nur ein Abriss in Betracht kommt. Entstehen muss eine neue Immobilie, die einen Rückfluss der nicht unerheblichen Investitionen verspricht. Dies ist absolut legitim, schließlich arbeiten Investoren gewinnorientiert. Demzufolge muss eine neue Versammlungsstätte gebaut werden. Entweder in das dortige Bauvorhaben integriert, dann aber deutlich kleiner, oder aber an anderer Stelle. Spätestens auf Nachfrage nach der Vorstellung der Konzepte und aufgrund der gegebenen Antworten muss aber allen bisher Beteiligten aus der Politik klar geworden sein, dass eine neue Versammlungsstätte nicht „kostenneutral“ für die Gemeinde zu erhalten ist. Mehr noch: Die Baukosten einer neuen Versammlungsstätte liegen in einem deutlich siebenstelligen Eurobereich, was im Umkehrschluss bedeutet, dass auf einen Betreiber monatliche Zahlungen von mehr als 30.000 Euro zukommen.

Ein Betrag, der von einem Pächter schlicht nicht zu erwirtschaften ist, wenn sich denn ein solcher Betreiber überhaupt findet. Aus Sicht des Bürgermeisters kann ein derartiger Neubau demnach keine ernsthafte Alternative sein. Aber was ist die Alternative? Der jetzige Pächter, der seit rund 20 Jahren Vertragspartner der Gemeinde ist, hat die Vorstellungsrunde vor den politischen Gremien ebenfalls dazu genutzt, sein von ihm entwickeltes Konzept vorzustellen. Dieses sieht den Erwerb der Immobilie vor, bei gleichzeitigem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück, das als solches dann im Eigentum der Gemeinde verbleiben würde. Vorgesehen sind im Konzept des Pächters auf mehrere Abschnitte verteilte namhafte Investitionen in die Reparatur und die Sanierung des Gebäudes inklusive Schallschutz. Die Versammlungsstätte würde somit an Ort und Stelle, sprich zentral erhalten bleiben. Einschließlich des dortigen Jugendzentrums, was für die Gemeinde ebenfalls ein beachtenswerter Vorteil ist. Dies bedeutet nicht nur, dass für die Gemeinde ohne weitere eigene Investitionen ein „Bürgerhaus“ erhalten bleibt, sondern überdies für das im Eigentum verbleibende Grundstück ein Erbbauzins gezahlt wird. Alles was es dazu braucht, ist der zeitnahe Abschluss eines fairen Erbbaurechtsvertrages zwischen Gemeinde und Pächter, in welchem auch sämtliche Nutzungsrechte der Gemeinde geregelt werden können. Zu dieser Lösung gibt es aus Sicht von Bürgermeister Thorsten Bauroth keine für die Gemeinde Großkrotzenburg tragbare Alternative."


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de