Barrierefreier Schleusenübergang: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Großkrotzenburg
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Derzeit werden im Benehmen mit der Nachbargemeinde Hainburg noch die Umsetzungsmöglichkeiten eines barrierefreien Übergangs an der Schleuse Krotzenburg geprüft.



Eine Kontaktaufnahme von Bürgermeister Thorsten Bauroth mit den Verantwortlichen der Regionalpark Ballungsraum RheinMain GmbH, die als Bauherr für einen Übergang an der Eddersheimer Schleuse fungiert, brachte bislang noch keine weiterführenden Erkenntnisse, da man sich dort ebenfalls noch in der Phase der Vorplanung befindet. Die Gemeinde Hainburg und Großkrotzenburg erhoffen sich daher zunächst aus dem avisierten Ortstermin mit einem Fachingenieur nützliche Hinweise und Erkenntnisse.

Da also noch kein Umsetzungskonzept vorliegt, ist auch der Blick auf mögliche Förderprogramme zunächst als ein erstes Fördermittelscreening zu verstehen, also ein Blick auf die grundsätzlich in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten. Aus dem Bereich der europäischen Förderprogramme kann allenfalls der „Europäische Fonds für Regionale Entwicklung“ in Erwägung gezogen werden, durch welchen jedoch vorrangig Projekte in strukturschwachen Gebieten gefördert werden. Dies aber trifft auf Großkrotzenburg definitiv nicht zu. Die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln wird daher, auch nach Einschätzung des Europabüros der Metropolregion FrankfurtRheinMain, im Ergebnis nicht in Betracht kommen. Demgegenüber ist aber eine Förderung des Projekts aus Bundes- oder Landesprogrammen grundsätzlich denkbar. Hierfür stehen Programme wie „Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums“, „Radverkehrstauglicher Ausbau der Betriebswege an den Bundeswasserstraßen“ und das Förderprogramm „Nahmobilität“ des Landes Hessen zur Verfügung. Die „Nationale Klimaschutzinitiative“ fördert unter anderem die Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur, wobei die Förderquote im Radverkehr bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Der „Ausbau der Betriebswege“ wird über das Bundesverkehrsministerium gefördert, wobei Anträge an das örtlich zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) zu stellen sind. Einen Termin vor Ort an der Schleuse Krotzenburg mit Vertretern des WSA gab es bereits. Im Rahmen der „Förderung Nahmobilität“, zuständig für Förderanträge wäre HessenMobil, können bauliche Maßnahmen u.a. zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs mit bis zum 70 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden.

Sobald also ein – auch von den politischen Gremien in beiden Kommunen beschlossenes – Umsetzungskonzept vorliegt, kann unmittelbar in eine konkrete Prüfung von Fördermöglichkeiten eingestiegen werden, so Bürgermeister Thorsten Bauroth abschließend.


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