Im Oberwasser der Schleuse Krotzenburg (Main-km 64,5) geriet der Schubverband, aufgrund eines Manövrierfehlers des 63-jährigen Schiffsführers, mit dem Schubleichter zu nah an den Molenkopf und wurde dabei durch die herrschende starke Unterströmung auf den Molenkopf gezogen. Hierbei wurden zwei der sieben vorhandenen Kammern des Wallganges auf der Backbordseite aufgerissen, so dass es nur in diesem Bereich, zwischen Bordwand und Ladebereich, zu einem Wassereinbruch kam.
Obwohl durch diesen Aufprall auch ein Verbindungsdraht riss, konnte der Schifffsführer selbst diese gefährliche Situation in den Griff bekommen und aus eigener Kraft den Schubverband am Schleusen-Trenndamm festlegen. Durch das vor Ort anwesende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg wurde ein Weiterfahrverbot bis zur Reparatur der Beschädigungen an der Backbordseite verhängt.
Um die Leckagen abzudichten, wurde durch den Schiffsführer ein dafür spezialisiertes Tauchunternehmen beauftragt, welches im Laufe der Nacht, unter Aufsicht der Wasserschutzpolizei Frankfurt, die Reparaturen durchführt. Beim verantwortlichen Schiffsführer konnten keine Anzeichen für Alkohol-/Drogenkonsum festgestellt werden. Es kam zu keinem Personenschaden und die Funktionsfähigkeit der Schleuse wurde nicht beeinträchtigt.
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