Gemeindevertretung reagiert auf Tötungsdelikt im Flüchtlingswohnheim

Großkrotzenburg
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Nach der Tötung eines Bewohners des Wohnheims in der Schulstraße 6 durch einen weiteren Bewohner der Unterkunft sind zuvorderst Polizei und Staatsanwaltschaft daran, die Umstände aufzuklären.



Bereits sehr früh wurden jedoch auch Aussagen laut, eine Fluchttür sei wegen Schwergängigkeit nicht nutzbar gewesen. Auch weitere Aussagen zu einer angeblich verbesserungsfähigen Betreuung und daraus resultierenden menschlichen Problemen in der Unterkunft wurden laut. Verschiedene Versuche engagierter Mitbürger*innen, diese Sachverhalte, so sie nicht durch die Ermittlungsbehörden zu klären sind, in moderierten Gesprächen zu klären, schlugen fehl. Der Kreis hat direkt nach der Tat die Johanniter mit der kurzfristigen Betreuung der Wohnheimbewohner beauftragt. Doch diese Betreuung ist terminiert auf Ende Februar.

Mit einem einstimmig beschlossenen gemeinsamen Antrag haben alle Fraktionen deshalb am vergangenen Freitag folgende Entscheidung getroffen: „Der Gemeindevorstand wird in diesem Zusammenhang beauftragt, die derzeit laufende Sozialbetreuung durch die Johanniter zunächst bis Jahresende zu verlängern, zumal hierfür auch bislang schon vom Kreis eine jährliche Integrationspauschale gezahlt wird. Darüber hinaus wird der Gemeindevorstand beauftragt, den Bürgermeister unverzüglich aufzufordern, im Rahmen dieser Beauftragung der Johanniter auch die internen Zuständigkeiten neu zu regeln. Insbesondere wird der Gemeindevorstand beauftragt, den Bürgermeister unverzüglich aufzufordern, sein Begehren auf Verlegung eines Teils der geflüchteten Menschen in andere Unterkünfte durch den Kreis zurückzuziehen. Ebenso erfolgt durch den Gemeindevorstand eine umfassende Aufklärung der internen Abläufe unterstützend für die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Ergebnisse der umfassenden Aufklärung zu den internen Abläufen sind der Gemeindevertretung nächstmöglich zur Beratung vorzulegen.“

Dieser gemeinsame Antrag war nicht nur wegen des Auslaufens der vom Kreis initiierten und bezahlten Betreuung notwendig. Mitte vergangener Woche wurden auch Informationen bekannt, dass der Bürgermeister ohne deren Einbindung die Verlegung eines Teils der geflüchteten Menschen in andere Orte veranlasst habe. Angeblich erfolge dies sogar auf Wunsch der Bewohner, was allerdings nicht zutrifft. Dem Kreis als formal für die Flüchtlingszuweisung zuständige Behörde wurde somit ein falscher Eindruck vermittelt. Insgesamt wurde der Eindruck immer massiver, dass unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in der Unterkunft gegeneinander ausgespielt werden sollen.

„Wir nehmen die Informationen, die allen Fraktionen gemeinsam von sozial sehr stark engagierten Mitbürger*innen zum Umgang mit den geflüchteten Menschen zugänglich gemacht wurden, sehr ernst. Wir können diese als Gemeindevertreter*innen nicht überprüfen, zumal wir die rechtsstaatliche Gewaltentrennung und die Aufgaben der Ermittlungsbehörden sehr ernst nehmen. Allerdings ist der Gemeindevorstand als vertraulich tagendes Gremium in der Lage, nähere Hintergründe z.B. zu den Zuständigkeiten im Rathaus zu erfragen und zu bewerten. So z.B. die Frage, in wessen Aufgabenbereich denn die laufende Instandhaltung der Einrichtung fällt, also auch die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Türen. Auch Fragen zu Häufigkeit und Inhalten der Gespräche zwischen den Bewohnern der Unterkunft, der Verwaltung und dem Verwaltungschef vor und nach der Tat sowie auch zu den Gesprächsteilnehmern fällt in die Kompetenz des Gemeindevorstands. Dazu gehört auch die Klärung, ob denn Bewohner frühzeitig auf ein mögliches Aggressionsverhalten des verhafteten mutmaßlichen Täters hingewiesen haben, wie jetzt immer wieder zu hören ist. Letztendlich sollte der Gemeindevorstand auch nach der relativen Sprachlosigkeit des Bürgermeisters zu diesem Punkt in der Gemeindevertretersitzung klären, wann er, in welcher Form und mit welcher Begründung zur beabsichtigen Verlegung von Bewohnern eingeschaltet wurde“, betont Uwe Bretthauer für die SPD-Fraktion.

Es gab in den den Fraktionen zugegangenen Informationen eine Menge von Unklarheiten und auch Ungereimtheiten, die es im Rahmen der originären gemeindlichen Zuständigkeit zu klären gilt. „Wir reden hier über den Umgang mit Menschen, deren Herkunft, Religion oder Hautfarbe vollkommen belanglos ist. Sie sind bei uns wohnende Menschen, die selbstverständlich einen Anspruch auf einen menschlichen Umgang haben. Dies sicherzustellen sehen wir, und da glaube ich für alle Fraktionen sprechen zu können, als Aufgabe der Gemeindevertretung an. Die Diskussion am Freitag war sehr unterschiedlich von den einzelnen Fraktionen nuanciert. Uns als SPD geht um vorbehaltlose Klärung und nicht um eine vorverurteilende Anklage. Aber die Klärung ist wichtig“, betont Bretthauer abschließend.


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