Corona-Tote in Großkrotzenburg: Freisprüche für Pflegeheim-Mitarbeiter

Großkrotzenburg
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Mit Freisprüchen endete der Prozess im Landgericht Hanau gegen drei ehemalige Mitarbeiter eines Pflegeheimes in Großkrotzenburg, in dem im Jahr 2020 nach einem Corona-Ausbruch insgesamt 17 Bewohner gestorben waren. Die Staatsanwaltschaft hatte die ehemalige Heimleiterin und Geschäftsführerin, den ehemalige Pflegedienstleiter und seine damalige Stellvertreterin wegen Aussetzung angeklagt und ihnen mangelnden Schutz ihrer Schützlinge vorgeworfen. Nach Auffassung aller Prozessbeteiligten bestätigte sich dieser Vorwurf in der Verhandlung allerdings nicht.



Laut Anklage sollten die Angeklagten durch mangelnde Organisation in Bezug auf empfohlene Präventions- und Hygienemaßnahmen das Risiko der Verbreitung des Corona-Virus in der Pflegeeinrichtung erhöht und damit die Bewohner einem gesteigerten Infektionsrisiko ausgesetzt haben, so dass sich alle 64 Heimbewohner mit dem Corona-Virus infiziert hatten. Die Fälle waren nach massiven Beschwerden und Anschuldigungen von Angehörigen öffentlich geworden. Nach Auffassung aller Prozessbeteiligten war der folgenschwere Corona-Ausbruch allerdings nicht auf Fehlverhalten der Angeklagten zurückzuführen, sondern der schwierigen Situation in der Einrichtung geschuldet.

So sei aufgrund der baulichen Vorgaben eine Isolation der Corona-Infizierten nicht möglich gewesen, der inzwischen genutzte Neubau an diesem Pflegeheim, das inzwischen einen anderen Betreiber hat, war damals noch nicht in Betrieb und konnte somit nicht als Ausweichquartier genutzt werden. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage waren sich daher nach der Beweisaufnahme einige, dass der Corona-Ausbruch in der Ende 2020 insgesamt schwierigen Gesundheitslage nicht zu verhindern war und forderten daher Freisprüche für alle drei Angeklagten. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an.

 

 


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