Gründau: Fünf neue Windkraftanlagen genehmigt

Breitenborn
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"Am 30.10.2019 wurden im öffentlichen Interesse der Energiewende, nicht im Interesse der Gemeinde Gründau und vieler Bürger, fünf neue Windräder für Gründau-Breitenborn von der Genehmigungsbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt genehmigt. Die Entscheidung wird voraussichtlich am 18. oder 25. November 2019 im Staatsanzeiger des Landes Hessen und auf der Homepage des RP veröffentlicht", heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative "WindJammer Gründau e.V.".

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Zuvor habe die Genehmigungsbehörde der Gemeinde Gründau mitgeteilt, dass sie beabsichtige, das von der Gemeinde Gründau am 10.10.2018 versagte Einvernehmen zur Errichtung und Betrieb von fünf weiteren Windkraftanlagen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB zu ersetzen. Vom RP Darmstadt habe deshalb die Gemeinde Gründau noch einmal Gelegenheit erhalten, eine Begründung der Einvernehmensversagung auszusprechen. Dafür habe die Gemeinde Gründau erneut Rechtsanwalt Habor aus Göttingen beauftragt und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

"Das Einvernehmen der Gemeinde zum Projekt Hammelsberg-Erweiterung Windpark Vier Fichten wurde nun vom RP Darmstadt ersetzt, das heißt, die ablehnende Haltung der Gemeinde wurde überstimmt und für unwirksam erklärt. Die demokratische Entscheidung wurde von der Fachbehörde getroffen, die Meinung der Gemeinde Gründau und der Bürger untergeordnet. WindJammer Gründau e.V. hält den Genehmigungsbescheid für unwirksam. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist mangelhaft. Die schweren Belange zum Natur- und Artenschutz, Brandschutz sowie Grundwasserschutz werden im Genehmigungsbescheid seitens der Fachbehörden völlig ignoriert. Es zeigt sich, dass diese nicht mehr nach Sachlage entscheiden, sondern unter politischem Druck agieren. So werden beispielsweise Einzelfalluntersuchungen, insbesondere bei den Grundwasserbelangen, nicht durchgeführt. Die grundwasserrelevanten Risiken werden vernachlässigt und geforderte Nachkartierungen beim Artenschutz nicht eingeleitet. Mangelhafte, geschönte Gutachten des Projektierers werden zugrunde gelegt", teilt "Windjammer" mit.

Und weiter: "Dass drei der genehmigten fünf Windräder mit 241 Meternm Höhe auf einer Fläche errichtet werden sollen, die ursprünglich die Fachbehörde Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLNUG) aus schwerwiegenden Gründen der Rohstoffsicherung (Abbau oberflächennaher Lagerstätten) in der Regionalplanung gestrichen hatte, ist sehr makaber. Verwunderlich ist, dass diese Behörde ihre zuvor erteilte Ablehnung wenige Tage später revidierte. Dass diese gestrichene Fläche aber dann auch noch auf Antrag des Projektierers Renertec im Februar 2019 an die Regionalversammlung Südhessen und politischen Entscheidungsträger wieder als Weißfläche in die 3. Offenlage des TPEE Südhessen aufgenommen wird, ist geradezu absurd. Dies zeigt die Macht der Projektierer. Schließlich ist aber diese Aktion seitens Renertec notwendig, denn nach deren Angaben im Schreiben an die Regionalversammlung sei das gesamte Projekt bei einer Genehmigung von nur zwei Windkraftanlagen aus kommerziellen Gründen nicht umsetzbar. Dass kürzlich der Projektierer Renertec wie berichtet Antrag auf Sofortvollzug der Genehmigung gestellt hat und definitiv die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung angeordnet worden ist, zeigt, mit welchen Machenschaften und reiner Willkür dieser Genehmigungsbescheid im Eilverfahren durchgepeitscht worden ist. Die genehmigte Rodungsfläche beträgt 76.332 qm Wald, das sind elf Fußballfelder. Die Wiederaufforstung soll in Spielberg und in Streitberg stattfinden, die massive Waldzerstörung für die subventionierte Energiewende beginnt jedoch in Breitenborn. Das massive Abholzen, mit einhergehender Bodenversiegelung und unabsehbaren Folgen für unser Grundwasser zerstört das, was wir eigentlich erhalten wollen: Klimaschutz durch Wälder und Bäume!"

Ergänzung: Nachfolgend die offizielle Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Bau und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in Gründau-Breitenborn (Main-Kinzig-Kreis) genehmigt. Die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden zugelassen, weil sie auf ein Mindestmaß beschränkt und durch Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Um sicherzustellen, dass nicht gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen wird, sind Schutzmaßnahmen vorgesehen. Im Zuge der Prüfung des Antrags bzw. des Genehmigungsverfahrens holte das RP zahlreiche Stellungnahmen von weiteren Fachbehörden ein. Entscheidungsgrundlage waren fachliche Gutachten – u.a. hydrogeologische Stellungnahmen –, eine Schallprognose sowie diverse Gutachten zum Natur- und Artenschutz. Die Bedenken und Anregungen der Einwender sowie weitere Eingaben wurden in die Prüfung einbezogen. Für das Vorhaben wurde außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die Anträge mit den zugehörigen Unterlagen für das Projekt hatten vom 25. Februar bis 25. März dieses Jahres zur öffentlichen Einsichtnahme in der Standortgemeinde und 6 umliegenden Kommunen sowie beim RP am zuständigen Standort in Frankfurt ausgelegen.  Bis zum Ende der dafür maßgeblichen Frist am 24. April hatten rund 350 Personen, Gemeinden sowie Institutionen Einwände erhoben. Die Einwendungen betrafen vor allem den Grund- und Trinkwasserschutz sowie den Natur- und Artenschutz – hier insbesondere mögliche Schwarzstorchvorkommen. Weiterhin wurden Einwendungen hinsichtlich der Landschaftsbildbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Belange, des Brandschutzes und sonstiger Gefahren, der Gefährdung des Luftverkehrs sowie möglicher Schall-/Schattenimmissionen etc. vorgetragen.

Die Vorhabenträgerin – die Renertec Windkraft Hammelsberg UG (haftungsbeschränkt) - hatte den Antrag auf Erteilung von immissionsschutz­rechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 150 mit einer Spitzenhöhe von 241 m (Nabenhöhe 166 m und Rotordurchmesser 150 m) sowie einer Nennleistung von jeweils 5,6 MW gestellt. Der Genehmigungsbescheid wird im Hessischen Staatsanzeiger und auf der Homepage des RP Darmstadt veröffentlicht.


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