Datenschutz in der Vereinsarbeit

Hain-Gründau
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Zum Thema „Datenschutz im Verein“ veranstaltete der Sportkreis Main-Kinzig e.V. kürzlich in Hain-Gründau ein Seminar zur Ausbildung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Verein.

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Gleichzeitig hatten hier Vereinsvorstandmitglieder die Möglichkeit, sich umfassend über die neuen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die seit dem 25.05.2018 in Kraft getreten ist, zu informieren. Das Seminar wurde von Rechtsanwalt Dr. Frank Weller, Vorsitzender des Landesausschusses Recht, Steuern und Versicherung des Landessportbundes Hessen, geleitet. Als ausgesprochener Spezialist in Sachen datenschutzrechtlichen Fragen für Vereine, verdeutlichte Dr. Weller, dass sich im Grunde genommen jeder Hessische Verein mit dieser Thematik auseinander setzen muss, denn im Rahmen der Vereinsverwaltung muss die neue Grundverordnung beachtet und angewendet werden.

Ein umfangreicher Themenkatalog stand an diesem Tag auf dem Programm. Was bedeutet Datenschutz für die Vereinspraxis? Welche Mitgliedsdaten dürfen erhoben und verarbeitet werden und wer ist hierfür zuständig? Ist es erlaubt, persönliche Daten an andere im Verein oder gar außerhalb weiterzuleiten oder zu veröffentlichen (z.B. in der Vereinszeitung oder auf der Homepage)? Was muss hierbei gegebenenfalls beachtet werden? Welche Rechte haben die Mitglieder? Haftet der Vorstand im Fall von Datenmissbrauch?

So müssen z.B. Vereine nach der neuen Grundverordnung einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der "automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sind. Das bedeutet, dass schon rein rechtlich sehr viele hessische Vereine einen DSB bestellen müssen. Denn nicht nur Vorstandsmitglieder hantieren mit Daten, häufig auch Übungsleiter, etwa, wenn sie regelmäßig ausgefüllte Anmeldeformulare entgegennehmen oder anhand von gedruckten Listen abgleichen, ob alle Teilnehmer ihres Angebots auch Mitglieder sind. Prinzipiell ist es für alle Vereine sinnvoll, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Auch hier kamen wichtige Fragen auf. Wer darf Datenschutzbeauftragter werden? Welche fachlichen Anforderungen sind an einen Datenschutzbeauftragten zu stellen und wie sieht dessen Arbeit in der Praxis aus?

Diese und weitere Fragen wurden anhand von Fallbeispielen in diesem Seminar auführlich behandelt und lebhaft diskutiert. Wichtige Informationen zu diesem Thema sind auch auf dem Vereinsberater-Portal des LsbH unter www.lsbh-vereinsberater.de/datenschutz/neues-datenschutzrecht zu finden. Zum Ende dieses lehrreichen und sehr informativen Seminars mit insgesamt acht Lerneinheiten konnten vierzig Teilnehmer das Zertifikat als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter im Verein entgegen nehmen. Das Sportkreisteam für Bildung und Personalentwicklung wird sich dieses Themas auch in Zukunft im Interesse der Vereine weiter annehmen, um neue Mitarbeiter in den Vereinen auf diese wichtige Aufgabe vorzubereiten. Weitere Fortbildungen sind schon für das kommende Jahr 2019 geplant und werden auf der Homepage des Sportkreises unter www.sportkreis-main-kinzig.de/seminare-termine bekannt gegeben.


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