Gründau: Blutiger Streit in Diskothek Agostea

Lieblos
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Der Klügere gibt nach – oder landet auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen. Weil ein 37-Jähriger aus Gründau diesem Leitspruch bei einer Auseinandersetzung in der Diskothek „Agostea“ nicht gefolgt ist, wurde er jetzt zur Zahlung von Schmerzensgeld verdonnert. Zu einer Verurteilung reichte es nicht, da die beiden Beteiligten dem Gericht unterschiedliche Versionen der Auseinandersetzung lieferten.



Am 20. November 2016 hatte der 37-Jährige mit einem Freund weit nach Mitternacht das Tanzlokal aufgesucht und sich auf einen Barhocker an der Tanzfläche gesetzt. Dort sei er von zwei Personen „angemacht“ worden, von denen einer ständig in seinem Gesicht rumgefuchtelt hätte. Plötzlich habe er einen Schlag bekommen, „da habe ich reagiert“. Mit einem Glas in der Hand revanchierte er sich, sein Widersacher musste anschließend blutüberströmt ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Völlig unschuldig will das Opfer an der Auseinandersetzung sein. Der 54-Jährige aus Bad Orb kam laut eigener Aussage aus dem Raucherbereich zu seinem Platz zurück, auf dem mittlerweile der Angeklagte gesessen habe. Als er nach seinem Getränk habe greifen wollen, habe sich der Gründauer das Glas geschnappt und auf ihn eingeschlagen. Eine weitere Person sei nicht dabei gewesen, Provokationen von seiner Seite seien ebenfalls nicht erfolgt.

Neutrale Zeugen waren Fehlanzeige, der Angeklagte brachte allerdings eine Vorstrafe in die Verhandlung mit und stand im November des vergangenen Jahres unter Bewährung. Die jetzt erfolgte Einstellung des Verfahrens konnte ihm daher nur recht sein, die 900 Euro Schmerzensgeld darf er in drei Monatsraten abstottern. Aber auch das mutmaßliche Opfer scheint kein Unschuldslamm zu sein, bekam direkt nach seiner Aussage aufgrund eines anderen Verfahrens eine Vorladung der Staatsanwaltschaft Hanau überreicht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.


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