Gründau: Geldeintreiber drohen mit Schuss ins Bein

Lieblos
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Der Überfall auf einen Geschäftsmann im März 2017 in Gründau bleibt weiterhin unaufgeklärt. Drei Männer aus dem Rocker-Milieu sollen als Geldeintreiber den Mann geschlagen und anschließend damit gedroht haben, ihm ins Bein zu schießen. Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte einen 42-Jährigen aus Gelnhausen als Auftraggeber und einen 35-jährigen Rodenbacher als einen der „Schläger“ wegen versuchter räuberischer Erpressung angeklagt, die Verhandlung vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen endete für beide allerdings mit einem Freispruch.

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Das inzwischen 47-jährige Opfer schilderte den Tatablauf folgendermaßen: Zunächst sei er auf dem Handy kontaktiert und gefragt worden, ob er den Angeklagten aus Gelnhausen kenne. Wenig später hätten drei große Männer mit Bärten am 6. März 2017 gegen 17 Uhr vor seinem Firmengebäude im Gründauer Ortsteil Lieblos auf ihn gewartet. Sofort hätten diese ihn auf 15.000 Euro angesprochen, die der Geschäftsmann angeblich dem Gelnhäuser schuldete. Als er dies verweigert habe, sei ihm zunächst ins Gesicht geschlagen und dann gedroht worden, ihm ins Bein zu schießen, so der 47-Jährige. Als die Täter zum Auto gegangen seien, um angeblich eine Waffe zu holen, habe er ins Firmengebäude flüchten und sich dort verbarrikadieren können. „Ich habe die Polizei gerufen, aber die kam erst nach einer Dreiviertelstunde“, hätten die Männer zunächst noch versucht, die Tür zu öffnen, seien dann aber mit einem Pkw der Marke Toyota Corolla abgerauscht.

Die Täter sollen zudem angegeben haben, dass sie zu einer bekannten Rocker-Gruppierung gehören. Der Geschäftsmann sprach von „türkischen Wölfen“, in der Anklage war von „osmanischen Wölfen“ die Rede. Ein Nachbar sagte vor Gericht aus, dass er laute Hilfeschreie gehört und dann drei Männer habe wegfahren sehen. Gegenüber den Polizeibeamten am Tatort beschrieb eine weitere Zeugin die Personen als „alle groß, muskulös, dunkel bekleidet und mit Bärten“. Nähere Beschreibungen, die zur Identifizierung reichen könnten, machten sie laut Polizeiangaben nicht.

Auf die Spur des Rodenbachers kamen die Ermittler dann über die Telefonnummer, mit der der Geschäftsmann vor dem Überfall angerufen worden war. Im Rahmen einer Telefonüberwachung identifizierte eine Rocker-Expertin der Kriminalpolizei den Angeklagten aus Rodenbach als eine der Personen, die darauf zu hören waren. Der 35-Jährige, auf den die Täterbeschreibung der Zeugin durchaus passt, räumte in der Verhandlung über seinen Verteidiger auch ein, dass er Mitglied der entsprechenden Rocker-Gruppe „Osmanische Wölfe“ war oder ist, bei dem Mobiltelefon handele es sich allerdings um ein „Klub-Handy“, das von jedem genutzt werden könne. Im Gerichtssaal identifizierte der Geschäftsmann, der seiner Zeugenaussage zunächst fernblieb und vom Gericht erst herbeitelefoniert werden musste, zudem von einem Kriminalbeamten als „nicht besonders polizeifreundlich“ eingestuft wurde, den 35-Jährigen auch als einen der drei Täter („Ich glaube, das war einer von denen“), allerdings war seine Aussage für alle Prozessbeteiligten nicht ausreichend für eine Verurteilung.

Bestätigt wurde von seitens des Angeklagten aus Gelnhausen über seinen Verteidiger, dass es in der Vergangenheit eine Geschäftsbeziehung mit dem Opfer aus Gründau gab, seine finanziellen Forderungen mache er allerdings auf zivilrechtlichem Weg geltend. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verteidiger forderten für beide Angeklagten Freisprüche, die das Schöffengericht nach kurzer Beratung auch verkündete.


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