Gründau: Fahrlässige Tötung auf Kompostierungsanlage

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Im Februar des vergangenen Jahres ist auf der Kompostierungsanlage in Gründau ein Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens ums Leben gekommen. Der Mann wurde von einem Radlader erfasst und überrollt, dabei erlitt er schwere innere Verletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle. Am Steuer des Radladers saß ein 60-jähriger Angestellter der Kompostierungsanlage, er wurde am Freitag im Amtsgericht Gelnhausen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

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14. Februar 2018 gegen 11.20 Uhr: Ein Müllwagen fährt auf die Waage der Kompostierungsanlage, der Beifahrer steigt aus und bringt die Papiere ins Wiegehäuschen. Dann macht er sich zu Fuß in Richtung Ablagestelle. Zeitgleich ladet der Mitarbeiter der Kompostierungsanlage in einer Halle die Schaufel des Radladers voll und fährt ebenfalls in diese Richtung. Auf dem Hof kommt es zum verhängnisvollen Aufeinandertreffen: Das Opfer wird zunächst von der Schaufel von hinten zu Boden gedrückt und anschließend von dem schweren Fahrzeug komplett überrollt. Trotz Reanimationsversuchen und schnell herbeigeeilten Rettungskräften kommt für ihn jede Hilfe zu spät.

Der 60-jährige Fahrer des Radlers, seit 27 Jahren auf der Anlage tätig und täglich mit diesem Fahrzeug unterwegs, entschuldigte sich zu Verhandlungsbeginn bei den Angehörigen des Opfers und sprach von einem tragischen Unfall. Er habe zwar den Lkw auf der Waage stehen, aber niemanden auf dem Gelände herumlaufen sehen. Außerdem sei er durch eine extreme Sonneneinstrahlung geblendet gewesen. Dass er einen Menschen überfahren hatte, habe er erst nach einem Blick in den Rückspiegel gemerkt. Ein Sachverständiger hatte bei einer Rekonstruktion festgestellt, dass es aufgrund der Schaufelstellung in Sichthöhe sowie eines mittigen Scheibenwischers auf der vorderen Scheibe durchaus möglich sei, dass der Angeklagte den Mann tatsächlich nicht gesehen hat.

Während die Verteidigung einen Freispruch forderte, waren Gericht und Staatsanwaltschaft der Meinung, dass der 60-Jährige seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Wenn er tatsächlich nichts gesehen habe, hätte es für ihn nur zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder sich von einem Kollegen bei seiner Fahrt einweisen lassen oder stehen bleiben. Richter Dr. Wolfgang Ott stellte zwar fast, dass sich bei den betrieblichen Abläufen auf der Kompostierungsanlage über die Jahre in vielen Bereichen Schlampigkeit und Leichtsinnigkeit eingeschlichen habe, aber auch rechtliche Vorgaben nicht eingehalten worden seien. Demnach hätte der Angeklagte laut Vorschriften nicht mit dem Radlader bei schlechter Sicht fahren dürfen, außerdem sei das Befahren des Geländes nicht erlaubt gewesen, wenn sich im Radius von zehn Metern ein Fußgänger aufhielt. Der Chef des Opfers erklärte unterdessen, dass es schon immer auf der Anlage in Gründau so gewesen sei, dass die Beifahrer nach der Abgabe der Papiere zur Ablagestelle laufen würden, was eigentlich nicht erlaubt war und ist. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden auf dem Gelände nach dem Unfall verschärft, unter anderem ist jetzt auch eine eigene Spur für den Radlader vorgesehen.

Der 60-jährige Angeklagte aus Gründau wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 80 Tagessätzen á 60 Euro und somit einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Der rechtliche Beistand der Familie kündigte an, nach diesem Urteil jetzt auch noch eine Schmerzensgeldforderung zu erheben.


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