Gründau: Brutale Schlägerei nach Faschingsparty

Mittel-Gründau
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Brutale Schlägerei nach einer Faschingsparty in Gründau im vergangenen Jahr: Drei Männer prügelten vor dem Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Mittel-Gründau dermaßen auf einen Besucher der Veranstaltung ein, dass dieser danach mehrere Tage im Krankenhaus lag und wochenlang krankgeschrieben war. Der Grund für die Auseinandersetzung war äußerst nichtig – es ging um ein Taxi.

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Vor dem Amtsgericht Gelnhausen legten die drei Täter jetzt ein Geständnis ab. Zunächst ließ ein 36-Jähriger über seinen Verteidiger erklären, dass er an der Auseinandersetzung am 6. Januar 2017 gegen 4.25 Uhr beteiligt war und dabei sowohl getreten als auch geschlagen hat. An Einzelheiten will er sich aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr erinnern können. Einer der Täter soll beispielsweise den Kopf des Opfers gegen einen Laternenpfahl gestoßen haben. Nach diesem Geständnis räumten auch die beiden anderen Angeklagten, zwei 27 und 23 Jahre alte Brüder, ihre Beteiligung ein.

Alle drei sind Handwerker, kommen aus Gründau und sind strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Gekannt haben wollen sie sich vorher nur flüchtig. „Fasching und Alkohol, was das für eine Wirkung haben kann, ist erschreckend“, verzichtete Strafrichter Dr. Wolfgang Ott nach den Geständnissen auf die Vernehmung der zahlreich geladenen Zeugen und setzte den extra anberaumten zweiten Verhandlungstag ab.

Allerdings waren nicht nur die drei Angeklagten nach der Faschingsparty betrunken, auch das Opfer, in der Verhandlung als Nebenkläger anwesend, räumte ein, dass er stark alkoholisiert war. Laut der schwierigen Rekonstruktion der Tat saß er bereits im Taxi, als drei andere Personen seine Frau belästigt haben sollen. Als er ausgestiegen war, wollten offenbar die drei Angeklagten das Taxi übernehmen und es kam zum Streit.

Dem Opfer wollte ein weiterer Mann aus Gründau helfen, der dabei ebenfalls verletzt wurde. Und auch die herbeigerufenen Polizisten hatten große Mühe, die Täter festzunehmen, ein Beamter erlitt dabei ebenfalls eine Verletzung und kam dafür vom 36-jährigen Angeklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 Euro. Seine Zahlung an das Opfer steht noch aus, die beiden Brüder hingegen haben vor Verhandlungsbeginn jeweils 2.500 Euro in bar an den Mann übergeben.

Doch es kommt noch teurer für die drei Gründauer: Der 23-Jährige wurde zu 90 Tagessätzen á 20 Euro und somit einer Geldstrafe von insgesamt 1.800 Euro verurteilt, die beiden anderen müssen jeweils sogar 3.600 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze á 40 Euro) zahlen. Alle drei akzeptieren das Urteil, das somit sofort rechtskräftig wurde.


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