Gründau: Drogendealer an der Anton-Calaminus-Schule

Rothenbergen
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Die Neugier der Schülerinnen und Schüler war sein Geschäft: Ein 50-jähriger Gelnhäuser hat an der Anton-Calaminus-Schule in Gründau-Rothenbergen monatelang Marihuana verkauft. Wegen insgesamt 29 Fällen musste er sich am Dienstag vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen verantworten, drei Schüler und eine Schülerin sagten gegen ihn aus, trotzdem leugnete der mehrfach vorbestrafte Angeklagte bis zum Schluss. Das Schöffengericht verurteilte ihn dennoch zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe.

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Die Schülerin war erst 13 Jahre alt, als sie im Herbst 2016 erstmals auf den Angeklagten traf. „Ich habe ihn gefragt, wie man sich danach fühlt“, habe sie in einer Gruppe gestanden, vor der der 50-Jährige mit seinem Roller anhielt. Seine Antwort war eindeutig: Er bot der 13-Jährigen kostenlos einen bereits fertig gebauten Joint an, den sie laut eigenen Angaben zwei Tage später auf dem Wasserspielplatz in Langenselbold rauchte. Anschließend war sie seine Kundin und kaufte mehrfach bei ihm ein.

Die offensichtliche Masche des Dealers: Nach der Kontaktaufnahme am Friedhofsgelände gegenüber der Schule bestellte er anschließend seine „Kunden“ meist hinter die Kinzighalle in Gelnhausen-Roth zur Drogenübergabe. Einige durften allerdings auch zu ihm nach Hause kommen, der Bahnhof und das Gelände von „Möbel Höffner“ in Lieblos oder auch die evangelische Kirche in Rothenbergen waren laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau weitere Übergabeorte. Meist verkaufte er nur ein Gramm für 10 Euro, ein inzwischen 17-jähriger Gründauer gab allerdings zu, anlässlich seines Geburtstages auch schon mal für 30 Euro beim Angeklagten „shoppen“ gegangen zu sein.

Wie sich der 50-Jährige unter der Schülerschaft bekannt machte, erklärte ein inzwischen ebenfalls 17-jähriger Gründauer, der mit dem Abschluss-Sweatshirt seiner Schulklasse im Gerichtssaal erschien: Der Mann habe immer seinen eigenen Sohn zur Schule gebracht und abgeholt, so sei man ins Gespräch gekommen. Insgesamt drei Kinder hat der Gelnhäuser, eines davon besucht tatsächlich die Anton-Calaminus-Schule in Rothenbergen. Und wie es bei ihm zu Hause aussah, wussten ein inzwischen ehemaliger Schüler, der über ein dreiviertel Jahr beim Angeklagten eingekauft haben will, auch: Sein Büro habe er „Raum Holland“ genannt, 25 bis 30 Gramm Marihuana immer zu Hause gehabt. Die Polizei fand bei einer Wohnungsdurchsuchung im Januar 2017 zwar keine Drogen, aber zwei Marihuana-Mühlen aus Aluminium mit entsprechenden Anhaftungen, außerdem fast 200 kleine, für Drogengeschäfte typische Tütchen und eine Feinwaage.

Die Erklärung des Angeklagten: Tütchen und Waage habe er für die Medikation seiner kranken Katzen genutzt, die als Zeugen erschienen Schüler und die Schülerin seien ihm nur weitläufig bekannt. „Jedes Mal, wenn ich meinen Kleinen zur Schule gebracht habe, haben die doch vor der Schule schon geraucht“, seien sie zu ihm immer nur gekommen, um Kleingeld zu wechseln. Auch eine Sitzungsunterbrechung und ein Vier-Augen-Gespräch mit seinem Verteidiger brachten ihn nicht zur Einsicht. Damit war der Weg ins Gefängnis unausweichlich: Kein Geständnis, ein dickes Vorstrafenregister und vier Belastungszeugen – die Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten, die das Schöffengericht mit der Verurteilung wegen der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren mit drei Jahren nur geringfügig unterschritt.


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