Kein Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Helfrich

Gründau
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Mit Schreiben vom 11. Juni 2018 hatten sechs Bürger aus der Gemeinde Gründau eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Gerald Helfrich formuliert.



Die verantwortliche Kommunalaufsicht beim Landrat hat die Eingabe in den zurückliegenden Wochen sorgfältig auf disziplinarrechtliche Konsequenzen geprüft, entsprechend der rechtlichen Vorgaben bewertet und jetzt das Ergebnis mitgeteilt: Die Vorhaltungen und Vorwürfe rechtfertigen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nicht.

Die sechs Unterzeichner bemängelten „ein erhebliches Fehlverhalten des Bürgermeisters“. Nach ihrer Auffassung habe der Rathauschef „in erheblichem Maße seine Dienstpflicht verletzt“, insbesondere bezogen auf das Beamtengesetz. Zudem wurde die Ansicht vertreten, dass der Bürgermeister „mit seiner Amtsführung dem Ansehen der Gemeinde Gründau in zunehmendem Maße schadet“. In der Öffentlichkeit wurden Indiskretionen, angebliche Vetternwirtschaft, Vertrauensverlust und Wutausbrüche beklagt.

Im Rahmen der Vorprüfung hat die Kommunalaufsicht dazu entsprechende Stellungnahmen eingeholt, mögliche Fakten recherchiert und die geschilderten Kritikpunkte separat beurteilt. Das Resultat wurde den Beschwerdeführern nun mit den entsprechenden Ausführungen schriftlich übermittelt. Demnach sind eine Vielzahl der Vorwürfe nicht hinreichend belegt und der Rest offensichtlich unbegründet. Ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde ist demnach nicht erforderlich und es wird kein Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister der Gemeinde Gründau eröffnet.


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