Säumiger Vater zum zweiten Mal vor Gericht

Gründau
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„Nicht leistungsfähig“ – mit diesen Worten begründete ein Familienvater bereits zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht Gelnhausen, warum er für seine beiden in Gründau lebenden Kinder nicht ausreichend Unterhalt bezahlt.



Seit dem 1. Juli 2014 hätte er eigentlich monatlich 330 Euro pro Kind überweisen müssen, angekommen ist davon nur ein Bruchteil. Diesmal sah das Gericht von einer Verurteilung ab, verpflichtete den 48-Jährigen allerdings, wenigstens 100 Euro zusätzlich auf den laufenden Unterhalt zu zahlen.

Im Januar 2016 saß der inzwischen in Nordrhein-Westfalen lebende Mann schon einmal auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen und wurde wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt. Doch auch danach zahlte er nicht regelmäßig, diesmal war der Zeitraum von Februar 2016 bis Oktober 2017 angeklagt. Laut eigener Auskunft verdiente der als Dozent im IT-Bereich tätigte Vater auch in diesen Monaten jeweils nur 1.100 Euro netto, die komplette Unterhaltszahlung für seine Kinder sei ihm daher nicht möglich gewesen. Und: Zumindest sein mittlerweile 21-jähriger Sohn hätte inzwischen mehr Geld zur Verfügung als er selbst.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Mit mehr Engagement könnte auch er mehr verdienen und somit für seine Kinder sorgen. Das Gericht folgte dieser Ansicht, verzichtete jedoch diesmal auf eine erneute Geldstrafe. Allerdings muss der Familienvater fortan 100 Euro zusätzlich zahlen, um damit die aufgelaufenen Rückstände auszugleichen. An seiner Unterhaltspflicht für seine beiden Kinder ändert dies nichts.


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