Leinenpflicht in Naturschutzgebieten

Gründau
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Der Frühling steht in den Startlöchern und die Vogelwelt sowie das Niederwild sind bald mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt.



Mit dem Beginn der sogenannten Brut- und Setzzeit am 1. März eines jeden Jahres gelten wieder besondere Regelungen. Insbesondere Hundebesitzer, aber auch Wanderer und Radfahrer sollten in der Feldgemarkung einige Verhaltensregeln beachten. Darauf weist die Gemeindeverwaltung Gründau hin.

Dazu gehört in jedem Fall, den Hund an die Leine zu nehmen, denn frei laufende Hunde stellen eine große Gefahr für Wildtiere dar. Bitte respektieren Sie den Lebensraum der Wildtiere, insbesondere den der gefährdeten Wiesenvögel in den Feuchtwiesen der Gemeinde. Diese Wiesenbrüter sind besonders Schutzbedürftig, da sie ihre Nester am Boden anlegen.

Die Bürger sollten deshalb in diesen Wochen beim Spaziergang durch unsere schönen Gründauer Gemarkungen ihre Vierbeiner auf jeden Fall anleinen, die öffentlichen Wege nicht verlassen und die Hinweisschilder zum Naturschutz beachten, bittet das Ordnungsamt.


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