Rückschnitt von Hecken und Straßenreinigung

Gründau
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Die Gemeindeverwaltung Gründau weist aus aktuellem Anlass auf die Verpflichtung von Grundstückseigentümern zum regelmäßigen Heckenschnitt und zur Straßenreinigung hin.

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Hecken und Bäume sind über den Gehwegen bis in eine Höhe von mindestens 2,50 Meter und über der Fahrbahn bis in eine Höhe von mindestens 4,50 Meter an die Grundstücksgrenze regelmäßig zurückzuschneiden. Des Weiteren sind alle Grundstückseigentümer und Besitzer verpflichtet, Gehweg, Rinne und die Hälfte der Fahrbahn entlang ihres Grundstücks zu reinigen und von Unkraut freizuhalten. Diese Vorschriften verfolgen in erster Linie Sicherheitsaspekte. Überwucherte Gehwege zwingen Fußgänger, beispielsweise Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen. Tiefhängende Äste über der Fahrbahn beschädigen Fahrzeuge oder verleiten die Fahrer zu unvermittelten Ausweichmanövern. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass keine Verkehrszeichen oder Straßenlampen verdeckt werden. Auch die Straßenreinigung dient in erster Linie der Freihaltung der Abläufe und Kanäle und beugt der Beschädigung des Asphalts und der Pflasterfugen vor, was beim Eindringen von Wasser im Winter zu Frostschäden führen kann.

Das Ordnungsamt weist zudem darauf hin, dass die Brut- und Setzzeit nicht den Hecken- und Baumschnitt an Straßen aussetzt, da nicht besonders tief in den Bewuchs eingegriffen werden müsse und die Verkehrssicherheit Vorrang habe. Das Nichtbeachten der Straßenreinigungssatzung kann zu einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro führen.

Foto: Nach der Straßenreinigungssatzung sind alle Eigentümer und Besitzer zur regelmäßigen Pflege der Gehwege, Straßen und Rinnen verpflichtet.


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