Friedhofsverwaltung informiert: Standsicherheit und Ehrenmal

Gründau
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In den letzten Tagen wurden die Grabsteine auf allen Gründauer Friedhöfen durch einen Sachverständigen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf ihre Standsicherheit geprüft.

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Die Prüfung wurde mit einem Grabmalstandsicherheitsprüfgerät mit integriertem Display für Last-Zeit-Diagramm bzw. "Isis-Twin" mit Kraftsensor und Datenlogger, Kipp-Tester und mit Kraftmessanzeige ausgeführt. Gemäß § 32 (2) der Friedhofsordnung der Gemeinde Gründau ist jede Grabstelle auf Standfestigkeit zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten der Nutzungsberechtigten zu beseitigen. Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.

Die betroffenen Nutzungsberechtigten der zu bemängelnden Grabsteine werden schriftlich informiert und sind dann aufgefordert, diese Grabsteine standsicher befestigen zu lassen, um möglichen Unfällen vorzubeugen. Bei Fragen hierzu, können sich die Nutzungsberechtigten gerne an die Friedhofsverwaltung Gründau, Frau Schinzel 06051 8203-23 wenden.

Außerdem teilt die Friedhofsverwaltung mit, dass an den Ehrenmälern der Gefallen und Vermissten aus den beiden Weltkriegen von 1914 – 1918 und 1939 – 1945 noch die Kränze hängen, zum Teil stehen auch noch Blumentöpfe. Da diese Arrangements mit der Zeit unansehnlich werden, wird der Bauhof die Kränze Anfang März entfernen. Wer private Töpfe dort abgestellt hat, möchte sie bitte auch überprüfen, ob sie denn noch ansehnlich sind.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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