Regelungen für Dorfgemeinschaftshäuser und Veranstaltungen

Gründau
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Um das Corona-Virus zu bekämpfen bzw. seine Ausbreitung zu verlangsamen wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen.

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Ergänzend zu den aktuellen Corona-Regelungen der Hessischen Landesregierung hat die Gemeinde Gründau ergänzende Regelungen für das Gemeindegebiet erlassen.

Danach sind private und nicht öffentliche Veranstaltungen in den Dorfgemeinschaftshäusern oder in ähnlichen öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Vereinsheimen, weiterhin nicht möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Vereine mit Sitz in Gründau, die nach den geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen die Gemeinschaftshäuser für Jahreshauptversammlungen, Vorstandssitzungen oder Übungsbetrieb wieder nutzen können. Gleiches gilt für die Mandatsträger aus den Fraktionen und Parteien der Gemeinde Gründau, welche dann ebenfalls in den öffentlichen Einrichtungen, und unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsgebote, wieder zusammenkommen können.

Auch wurde eine Melderegelung für Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Kulturangebote in Gründau festgesetzt. Die Verantwortlichen haben in einer Meldung an das Ordnungsamt der Gemeinde Gründau anzuzeigen, wenn bei dem betreffenden Ereignis 20 oder mehr Teilnehmer erwartet werden. Die Meldung kann per Post und formlos schriftlich an das Ordnungsamt der Gemeinde Gründau, Am Bürgerzentrum 1, 63584 Gründau oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden.

Ebenfalls kann ab dem 18. Mai wieder in den gemeindlichen Sportanlagen der Trainings- und Übungsbetrieb, unter strenger Beachtung der spezifischen Hygiene-Konzepte, aufgenommen werden. „Bei allen Vorsorgemaßnahmen geht es immer wieder um eines: Ein maßvolles Zusammenkommen von Menschen zu ermöglichen und gleichzeitig das Infektionsrisiko zu minimieren. Damit sollen Menschen geschützt und die negativen Auswirkungen für unsere Gesellschaft vermindert werden.“ so Bürgermeister Gerald Helfrich.

Foto: Bürgerhaus Lieblos.


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