Die Gemeindeverwaltung informiert: Aktuelles aus den Gemeindegremien

Gründau
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Nach Ende der Sommerpause trafen sich die Gründauer Gemeindevertreter am 24. August wieder zur turnusmäßigen Sitzung im Gemeinschaftshaus Lieblos.

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Der Erste Beigeordnete Axel Fetzberger informierte, in Vertretung für den im Urlaub weilenden Bürgermeister Gerald Helfrich, zu Beginn der Sitzung das Gemeindeparlament und die anwesenden Gäste über aktuelle Beschlüsse des Gemeindevorstandes aus den zurückliegenden Wochen.

Im Zusammenhang mit dem Neubau des neuen 5-gruppigen U3-Krippenhauses im OT Mittel-Gründau gilt es zu berichten, dass alle Arbeiten an diesem Projekt voll im Zeitplan liegen. Auch das Erzieherinnen-Team um die Leiterin Antje Guhr steht bereits „in den Startlöchern“. Voraussichtlich mit zwei Gruppen wird der Kita-Betrieb am 1. Oktober starten. Nun zu den eigentlichen Auftragsvergaben. Einer Fachfirma aus Jossgrund-Oberndorf erhielt den Zuschlag für die Lieferung und Montage einer Kücheneinrichtung für den eingangs erwähnten Krippen-Neubau zum Angebotspreis von rd. 31.300 €. Den Zuschlag für die Lieferung und Montage von Einbauschränken im Krippenhaus erhielt eine Schreinerei aus Münster. Der Angebotspreis beläuft sich auf rd. 19.760 € brutto. Mit der Durchführung von Wegeinstandsetzungsarbeiten im Gründauer Gemeindewald, speziell im Bereich vom Hasselweiher im Ortsteil Mittel-Gründau, wurde ein Unternehmen aus Bebra zum Gesamtangebotspreis von ca. 18.440 Euro beauftragt. Ein Gründauer Fachbetrieb ist mit der Lieferung und Montage einer Zaunanlage mit Ober- und Untergurt aus Hespeneisen zur Absturzsicherung an den Bachlauf im OT Breitenborn Dorfgemeinschaftshaus und Parkplatz Kita zum Angebotspreis von ca. 21.300 € beauftragt worden.

Ein weiterer Punkt der Ausführungen galt der Windkraft auf dem Gründauer Hammelsberg. Hier haben die Beklagte Regierungspräsidium Darmstadt sowie die beigeladene Firma Renertec gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 15.06.2020 Berufung eingelegt. Neue Termine sind bislang nicht festgelegt. Die folgenden Themen standen unter dem derzeit alles beherrschenden Thema Corona, auch wenn die Zahl der bestätigten Corona-Fälle ist in Gründau weiterhin gering ist. So hat sich, auf Grund der weiterhin geltenden Corona-Einschränkungen, der Gemeindevorstand entschlossen, die für den 15. und 16. September 2020 geplanten Seniorenausflüge abzusagen.

Der Regelbetrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist, trotz der umfangreichen Hygienekonzeption, relativ problemlos angelaufen. Auch das Gründauer Rathaus ist wieder, wenn auch mit Einschränkungen, für den Publikumsverkehr geöffnet. Zutritt erfolgt allerdings nur nach Terminabsprache und Mund- Nasen-Schutz. Die Erreichbarkeit der Fachämter per Mail oder Telefon von Montag bis Mittwoch sowie Freitag 8:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 8:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr ist gewährleistet. Der Wertstoffhof ist wie gewohnt geöffnet.

Der Gemeindevorstand hat derweil beschlossen, das ausgearbeitete Hygienekonzept zur Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/ Mehrzweckhallen der Gemeinde Gründau zukünftig als Bestandteil des Benutzungsvertrages zur Vergabe von Dorfgemeinschaftshäusern und Mehrzweckhallen zu ergänzen. Somit können DGH´s und Mehrzweckhallen ab dem 1. September wieder für Familienfeiern oder für Vereinsveranstaltungen vermietet werden. Die Auftaktveranstaltung der Kooperation zwischen dem hessischen Innenministerium und unserer Kommune mit dem Namen Kompass (KOMmunalProgrAmmSicherheitsSiegel) fand am 6. August 2020 in kleinem Rahmen im Großen Kolleg des Bürgerhauses Lieblos statt.

Die Landesstraße 3333 zwischen Einmündung B457 Lieblos und Einmündung Laussonner Straße im OT Niedergründau wird aktuell im Auftrag von Hessen Mobil im Rahmen einer Erhaltungsmaßnahme erneuert. Bis voraussichtlich Mitte Oktober gilt die ausgeschilderte Umleitung. Die Zufahrt zur Kompostierungsanlage ist durchgehend gewährleistet. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat zwischenzeitlich das Forsteinrichtungswerk der Gemeinde Gründau gemäß den forstrechtlichen Bestimmungen des Hessischen Waldgesetzes für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2028 genehmigt.


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