Neuwahl einer Schiedsperson

Gründau
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Im Schiedsamt Gründau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Schiedsperson neu zu besetzen.



Die sieben Gründauer Ortsteile der Gemeinde Gründau bilden einen Schieds-amtsbezirk. Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten.

Wer Interesse an der Ausübung des Amtes der Schiedsperson hat, kann sich bis spätestens 1. März 2021 beim Gemeindevorstand in Gründau (Rathaus in Lieblos), schriftlich melden.


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