Brut- und Setzzeit: Hunde müssen an die Leine

Gründau
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"Bereits seit dem 15. März und noch bis zum 15. Juli sollten Sie Ihren Hund in der freien Landschaft und im Wald an der Leine führen", teilt das Rathaus mit.

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Grund hierfür sei die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der Wildtiere unseren besonderen Schutz genießen.

Nachdem das Frühjahrswetter nun mit Sonnenschein in der Gründauer Gemarkung Einzug gehalten hat, sind Spaziergänge und Fahrradtouren mit dem Hund durch Feld und Wald wieder beliebte Freizeitbeschäftigungen. Doch die dort lebenden Wildtiere brauchen gerade jetzt Ruhe und Schutz. Insbesondere das Jungwild gerät leicht in Panik durch querfeldein wandernde Menschen oder Hunde. Dabei spielt die Größe des Hundes keine Rolle. Am Boden brütende Vogelarten legen zum Schutz gegen Feinde gut getarnte Eier, die beim Verlassen der Wege leicht versehentlich zerstört werden können. Selbst das Herumschnüffeln eines Hundes an Jungwild oder Vogelnestern kann die Mutter daran hindern, die Jungtiere anzunehmen. So können auch allgemein friedliche Hunde großen Schaden anrichten.

Auch wenn in Gründau keine generelle Leinenpflicht besteht, sollten Sie als Hundehalter aus den genannten guten Gründen vom 15. März bis zum 15. Juli eines jeden Jahres grundsätzlich alle Hunde an der Leine führen, bittet das gemeindliche Ordnungsamt. Ausnahmen gelten, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.


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