KBG-Fraktion hat Fragen zum Schnelltestzentrum

Gründau
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Die Fraktion "Konservative Bürger Gründau" (KBG) hatte in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gründau eine Anfrage zum Schnelltestzentrum der Firma Pflegedienst Kremer im Liebloser Bürgerhaus gestellt, weil laut einer Pressemitteilung viele Bürgerinnen und Bürger von den Mandatsträgern der KBG wissen wollten, ob es dort mit rechten Dingen zugehe.

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"Der Gemeindevorstand hatte diese Anfrage durch Bürgermeister Helfrich beantwortet. Es blieben aber nach der Beantwortung noch viele Fragen offen. Jetzt fragt die Fraktion der KBG im Namen der Bürgerinnen und Bürger kritisch nach, denn konkret geht es auch um die Verwendung von Steuergeldern aller Gründerinnen und Gründauer und sogar der Bürgerinnen und Bürger im Main-Kinzig-Kreis. Wir geben hier den Wortlaut der Nachanfrage der KBG Gründau wieder, da wir nach der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am vergangenen Montag den Eindruck gewonnen haben, dass auch andere Fraktionen in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gründau und Gemeindevertreter hier Aufklärungsbedarf haben, sich aber aufgrund informellen oder offiziellen Drucks nicht trauen zu äußern", so die KBG weiter.

Nachfolgend der Text im Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion der KBG in der Gemeindevertretung Gründau hat die Antwort des Gemeindevorstandes auf unsere Anfrage „zur Kenntnis“ genommen. Ich hatte in der Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 06.09.2021 zu noch offenen nicht beantworteten Fragen rückgefragt. Die Fraktion der KBG in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gründau stellt folgendes fest:

1. Unsere Anfrage wurde vom Gemeindevorstand nicht erschöpfend beantworte. Daher die leider erforderlichen Rückfragen, die nicht notwendig gewesenen wären, wenn auf die Anfrage umfassend geantwortet worden wäre.

2. Wir erwarten vom Gemeindevorstand, dass Anfragen in der Gemeindevertretung umfassend und sachlich erschöpfend beantwortet werden. Wir wissen, dass die Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises gerade in den Fällen des § 50 ABS. 2. HGO (Überwachung der Verwaltung durch die Gemeindevertretung) eine sehr enge Auffassung vertritt und bereits in einigen Fällen Bürgermeistern von Nachbargemeinden „die Erledigung ihrer Hausaufgaben“ in die Bücher geschrieben hat. Wir als KBG Fraktion haben keinerlei Interesse daran aufgrund von nicht umfassend beantworteten Anfragen ewig nachzufragen, die Kommunalaufsicht einzuschalten, erneute Anträge zu stellen und Anträge auf Einrichtung von Akteneinsichtsausschüssen zu stellen.

3. Wir bitten den Gemeindevorstand künftig vollumfänglich alle Anfragen, die sprachlich leicht abgefasst sind, da es Anfragen sind, die wir von Bürgern erhalten haben auch so in einfachem Deutsch zu beantworten, dass jeder Bürger es verstehen kann.

4. Wir fordern Sie zur sofortigen Einstellung sämtlicher Unterstützungsmaßnahmen der Gemeinde zu Gunsten der Firma Pflegedienst Kremer, auch um größeren Schaden durch eventuell auftretende Wettbewerbsklagen abzuwenden, auf,

4.1. der Prüfung der Rückforderung evtl. zu unrecht gezahlter Zuschüsse, sowie entstandener Personalkosten (Vollzeit Verwaltungskraft für mehrere Monate) auch unter dem Hinblick auf die Möglichkeit der Untreue (§ 266 StGB) 4.2. sowie zur Prüfung der Kostenerstattungsmöglichkeit des Main-Kinzig-Kreises, zumal wir hier auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der HGO und HKO von einer Überörtlichen Aufgabe ausgehen, bei der Kostenträger grundsätzlich der Kreis und nicht eine Kreisangehörige Stadt oder Gemeinde ist. In diesem Sachzusammenhang verweisen wir auf die Kostenerstattungsregelung mit der Ersatattung der Aufwendungen der Städte und Gemeinden in der Asylkrise seit November 2015.

5. Wir bitten Sie ergänzend zur Frage einer möglichen Wettbewerbsverzerrung nach den Bestimmungen des GWB und einer eventuellen Nichteinhaltung von Vergabebestimmungen nach geltendem Vergaberecht Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie weiter diesbezüglich uns die Rechtsauffassung des Rechtsamtes des Main-Kinzig-Kreises mitzuteilen, da wir davon ausgehen, dass wohl vor Einschaltung der Firma Pflegedienst Kremer hier Seitens des Kreises eine entsprechende rechtliche Überprüfung stattgefunden haben müsste.

6. Wir möchten abschließend betonen, dass die Fraktion der KBG in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gründau kein Interesse daran hat, dass es in dieser Sache zu weiteren nicht absehbaren Entwicklungen kommt.

Wir möchten weiter betonen, dass es grundsätzlich unsere Aufgabe als Fraktion in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gründau ist ausschließlich und alleine Gründauer Interessen zu vertreten, unseren Bürgern nicht unnütze Lasten aufzubürden, aber auch klar geregelt sein muss das im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Städten und Gemeinde aber auch mit dem Kreis es klare vertragliche Vereinbarungen und darüberhinaus klare Kostenregelungen geben muss! Das ist und bleibt die klare Sicht der KBG Gründau. Wir werden auch in künftigen Fällen - komme was da wolle - hier immer und immer wieder Nachfragen.

Wir gehen davon aus, dass mit diesen Zeilen den Mitgliedern des Gemeindevorstandes klar wird, wie wir denken und zukünftig auch jederzeit wieder handeln werden.
Es gilt für uns der Grundsatz
A) sind wir zuständig?
B) wenn wir nicht zuständig sind; wer trägt die Kosten?"


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de