Vor dem Amtsgericht Gelnhausen leugnete der Gründauer den Vorwurf. So etwas habe er niemals weitergeleitet. Damit habe er nichts zu tun. Er sei selbst geschockt von den Aufnahmen und habe sie unmittelbar nach Bekanntwerden gelöscht. Dass der Beitrag aber über seine Handynummer eingestellt wurde, stand nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft fest. Der Angeklagte konnte sich das nur so erklären, dass irgendein Familienmitglied für das Veröffentlichen verantwortlich sei.
Um das Strafverfahren aber nicht durch weitere Ermittlungen und Zeugenbefragungen in seinem Umfeld auszuweiten, akzeptierte er den schriftlichen Strafbefehl, der in dieser Sache bereits ergangen war und gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Dieses Rechtsmittel zog er nun zurück und will nun die Sanktion in Höhe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) bezahlen.
Ursprünglich war gegen den 34-Jährigen ein weiteres Strafverfahren anhängig und zwar wegen Volksverhetzung. Doch ergaben sich im Zuge der Ermittlungen gegen ihn keine stichhaltigen Beweise für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. / hd
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