Bewährungsstrafe für Gründauer Schul-Einbrecher

Gründau
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Wer trotz Vorladung nicht freiwillig auf der Anklagebank Platz nehmen will, der wird von der Polizei geholt. So wie ein 29-Jähriger, der beim ersten Mal nicht erschien und jetzt im Vorfeld der zweiten Gerichtsverhandlung vorab aufgegriffen wurde und schon einige Tage in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim verbringen musste, bevor er in Handschellen beim Amtsgericht Gelnhausen vorgeführt wurde.



Anschließend durfte er zwar den Saal ohne Fesselung als freier Mann verlassen, allerdings mit einer empfindlichen Strafe im Gepäck: Richter Wolfgang Ott hatte ihn wegen schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er einen Betrag von 500 Euro an das Tierheim in Gelnhausen bezahlen. Dem Mann aus Gründau wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Ende Oktober 2020 das Fenster zu einem Klassenraum der Anton-Calaminus-Schule in Niedergründau eingeschlagen und einen direkt dahinterstehenden Laptop im Wert von 300 Euro gestohlen zu haben.

Außerdem soll er am 26. Juli vergangenen Jahres seine damalige Lebensgefährtin mit der Hand derart gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass sie zu Boden ging und anschließend mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Der 29-Jährige ließ über seinen Verteidiger ein Teilgeständnis ablegen. Das Einschlagen der Scheibe räumte er ein. Sein Mandant habe öfter in dem Schulareal mit anderen herumgehockt. Am Tattag habe er unter Alkoholeinfluss Wut bekommen und diese mit dem Wurf eines Steines auf die Scheibe abreagiert. Den Laptop habe er allerdings nicht gestohlen. Zu der Attacke auf die Frau wollte er sich nicht äußern.

Damit räumte er nur ein, was sowieso feststand. In den Glasscherben an der Schule wurde nämlich Blut gefunden und darin die DNA des Gründauers. Im zweiten Fall erschien die Lebensgefährtin trotz Vorladung unentschuldigt nicht als Zeugin vor Gericht. Also stellte der Vorsitzende diesen Anklagepunkt mit Blick auf die Verurteilung in der anderen Sache ein. Der Angeklagte hat in seinem Strafregister in all den Jahren schon 21 Eintragungen angesammelt. Die Verurteilungen in der Vergangenheit reichten vom unerlaubten Besitzes von Drogen und Dopingmitteln über schweren Diebstahl bis hin zu Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Sein Verteidiger forderte im aktuellen Fall wegen Sachbeschädigung lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Anders der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der auch den Diebstahl des Laptops als erwiesen ansah und wegen schweren Diebstahls eine Bewährungsstrafe forderte. Richter Ott urteilte entsprechend und sah die Aussetzung des Vollzugs der Gefängnisstrafe als letzte Chance für den Gründauer. / hd


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