Gründau: 61-Jähriger wegen 57. Betrugstat verurteilt

Gründau
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Das klingt rekordverdächtig: Der 61-Jährige ist in seinem Leben schon wegen 56 Betrugsdaten verurteilt worden. Jetzt kam die Sanktion für die 57. hinzu. Richter Wolfgang Ott verurteilte den Gründauer im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung. Dabei ist allerdings eine Verurteilung wegen Tat Nummer 56 aus dem Jahr 2021 berücksichtigt, die seinerzeit auf neun Monate lautete.



Diese sitzt er seit Dezember vergangenen Jahres in einer Frankfurter Justizvollzugsanstalt ab. Von dort wurde er von Polizeibeamten in Handschellen vorgeführt.

Im aktuellen Fall ging es um einen privaten „Darlehensvertrag“. Diesen hatte der Gründauer im Juli 2021 mit seinem Nachbar abgeschlossen. Schriftlich wurde vereinbart, der 38-Jährige überlässt dem Angeklagten einen Geldbetrag von 3.500 Euro. Nur für wenige Tage. Dann wollte der Beschuldigte – quasi als Zinsen – über 5.000 Euro zurückzahlen. Mit dem Geld habe er angeblich Maschinen aus einer Insolvenzmasse kaufen und gewinnbringend weiterveräußern wollen. Der Nachbar kratzte sein Erspartes zusammen, lieh sich seinerseits noch von seiner Mutter Geld und übergab den Betrag. Und wartet bis heute – trotz zahlreicher Versprechungen und Ausreden des Schuldners - auf die Rückzahlung.

Der Angeklagte schätzt die Situation völlig anders ein. Seiner Ansicht nach hat er inzwischen ratenweise immer wieder Geld zurückgezahlt – vorwiegend bei nächtlichen Treffen mit dem 38-Jährigen. Insgesamt habe er so circa 2.900 Euro getilgt. Schriftlich gibt es dazu allerdings nichts. Die noch verbliebenen 600 Euro für den Ausgangsbetrag von 3.500 Euro hatte sein Verteidiger bar dabei und übergab sie dem Nachbarn im Gerichtssaal.

Eine weitere Version lieferte der Rechtsanwalt des 38-Jährigen. Er präsentierte seinen Schriftverkehr mit dem 61-Jährigen. Demnach hatte dieser ihm vor längerer Zeit angebliche „Überweisungsträger“ zukommen lassen, wonach er das Geld an ihn überwiesen hatte. Gemäß den Unterlagen sollten das sogar rund 11.000 Euro gewesen sein – also deutlich zu viel. Tatsächlich angekommen ist bei ihm kein einziger Cent, betonte der Advokat.

Richter Ott verlas das lange Vorstrafenregister des Gründauers. Demnach ist er bereits wegen insgesamt 56 Betrugstaten in seinem Leben verurteilt worden, häufig zu Bewährungsstrafen, die später wegen Nichterfüllung der damit verbundenen Auflagen widerrufen wurden. Der Angeklagte saß also bereits mehrfach im Gefängnis. Um das im vorliegenden Fall zu umgehen, forderte sein Verteidiger nun lediglich eine Geldstrafe. Allerdings vergeblich.

Der Angeklagte betonte in seinem Schlusswort noch einmal, dass die Treffen mit den Geldübergaben stattgefunden hätten, der 38-Jährige also angeblich gelogen habe. Dem glaubten Staatsanwaltschaft und Richter nicht. Nachdem er dann verurteilt wurde, kündigte der Beschuldigte noch im Gerichtssaal einen „Gegenschlag“ an: Er wolle den Jüngeren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Drogenhandels anzeigen. Für diese Taten habe er Beweise, ließ er wissen, bevor er wieder in Handschellen abgeführt wurde. / hd


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