Trinkwassernetz in Gründau entspricht nicht der Trinkwasserverordnung

Gründau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die FWG Gründau hatte bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung im Februar 2022 einen Antrag eingereicht, in dem der Bau einer zweiten (redundanten) Hauptleitung zwischen der Wasseraufbereitung in Hain-Gründau und dem Hochbehälter Lieblos gefordert wurde.



"Die Prüfung zum Bau dieser zweiten Hauptleitung ist bis heute noch nicht abgeschlossen und der Bürgermeister verspricht ein Ergebnis der Prüfung im August, also einer Laufzeit von insgesamt 16 Monaten, nur für die Prüfung. In der Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 17.07.2023 hatte die FWG-Fraktion einen Eilantrag eingebracht, um die Planung für den Bau einer zweiten Trinkwasser Hauptleitung umgehend auf den Weg zu bringen. Wir danken hier den Mitgliedern der SPD-Fraktion für Ihre Unterstützung zu dem Antrag. Leider wurde auf Grund der Gegenstimmen von CDU und KBG die erforderliche 2/3 Mehrheit nicht erreicht", so die FWG in einer Pressemitteilung.

Damit werde ein Zustand des Gründauer Trinkwassernetzes weiter fortgeschrieben, der den Vorschriften der Hessischen Trinwasserverordnung widerspreche, weil die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten seien: "Seit Juni 2022 ist das DVGW Arbeitsblatt W 1003 in Kraft, dass die Regeln zur „Resilienz und Versorgungssicherheit in der öffentlichen Wasserversorgung“ festlegt. Damit ist das sogenannte „n-1 Prinzip“ einzuhalten, das bedeutet, dass jeder Ausfall eines Versorgungsstranges durch einen anderen ersetzbar sein muss. Dieser Vorschrift widerspricht die Hauptversorgungsleitung zwischen Hain-Gründau und Lieblos, weil es dafür keine Ersatzleitung gibt und die Ortsteile Lieblos, Rothenbergen und Niedergründau nicht sicher im Sinne des DVGW Arbeitsblattes versorgt werden können. Damit steht der aktuelle Zustand im Widerspruch zur Trinkwasserverordnung und sollte so schnell wie möglich durch den Bau einer unabhängigen und räumlich getrennten zweiten Hauptwasserleitung behoben werden."

Hierfür werde die FWG Gründau sich weiterhin einsetzen und ersatzweise einen Antrag zur Tagesordnung für die nächste Gemeindevertretersitzung am 11.09.2023 einreichen: "Die jetzt entstandene Verzögerung von weiteren 2 Monaten durch Ablehnung des Eilantrages der FWG Gründau haben Andere zu vertreten."

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de