Das Landgericht Hanau hat den Angeklagten aus Büdingen mit Urteil vom 8. August 2023 wegen Mordes und wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt (wir berichteten). Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, ein selbständiger Kfz-Meister, seit 2011 ein Werkstattgelände in Hammersbach von seinem späteren Tatopfer und dessen Ehefrau gemietet. Ab dem Jahr 2013 kam es aufgrund des vielfach vertragswidrigen Verhaltens des Angeklagten zu Mietstreitigkeiten.
Hammersbach: Verurteilung im Mordfall ohne Leiche rechtskräftig
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