Hammersbach: Lebenslange Gefängnisstrafe für "Mord ohne Leiche"

Langen-Bergheim
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Im Prozess „Mord ohne Leiche“ am Landgericht Hanau wurde am Dienstag eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der inzwischen 60-jährige Angeklagte aus Büdingen hat nach Überzeugung des Gerichts im Januar 2021 seinen Vermieter einer Autowerkstatt in Hammersbach aufgrund jahrelanger Streitigkeiten wegen nicht gezahlter Miete und Nebenkosten getötet. Die Leiche des 79-jährigen Mannes wurde bislang nicht gefunden.



Nach dem Verschwinden des 79-Jährigen waren sich die Ermittler schnell sicher, dass dieser einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war. Die Arbeitsgruppe bei der Kriminalpolizei Hanau erhielt den Namen „Cayenne“, passend zum Porsche-SUV des Geschäftsmannes. Das Fahrzeug war am Bahnhof in Maintal-Dörnigheim aufgefunden worden. Trotz intensiver Suche blieb die Leiche des Mannes aber bislang unauffindbar.

Dennoch sind Staatsanwaltschaft und jetzt auch das Gericht davon überzeugt, dass der Frankfurter von seinem Mieter getötet wurde. Knapp einen Monat nach dem Verschwinden des Mannes war der Angeklagte festgenommen worden, musste aber zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil der erste Prozess aufgrund der Erkrankung eines Schöffens abgebrochen wurde. Nach dem Neustart präsentierte die Staatsanwaltschaft erneut die Ermittlungsergebnisse: Demnach soll es zwischen Mieter und Vermieter auf dem Grundstück im Hammersbacher Ortsteil Langen-Bergheim zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der 79-Jährige vom Angeklagten getötet und seine Leiche an einen unbekannten Ort verbracht wurde. Bereits zuvor soll es öfter zu Unstimmigkeiten wegen offener Geldforderungen gekommen sein. Das Opfer hatte nicht das komplette Werkstattgelände vermietet, sondern auch noch mehrere eigene Fahrzeuge untergestellt, um die er sich in seiner Freizeit kümmerte.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Totschlag plädiert und eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren gefordert, wobei auch der illegale Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Gegenständen eingebunden war. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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