Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnt am 17. September

Hanau
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Gemeinsam mit 15 Abstimmungen über die Änderung der Hessischen Verfassung findet am Sonntag, 28. Oktober, die Landtagswahl statt.



Wie üblich, haben die Wahlberechtigten bereits vor dem sonntäglichen Urnengang die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme an der Briefwahl ist ein Wahlschein. Der Wahlschein ist allerdings nicht nur für die Teilnahme an der Briefwahl Voraussetzung, er berechtigt alternativ auch, in jedem anderen Wahllokal des Wahlkreises Nr. 41-Main-Kinzig-II am Wahlsonntag an der Wahl teilzunehmen (dem Wahlkreis gehören neben Hanau auch die Städte und Gemeinden Erlensee, Großkrotzenburg, Maintal und Niederdorfelden an).

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können vom 41. Tag vor der Wahl ausgestellt werden. Dies ist für die bevorstehende Bundestagswahl der 17. September. Der Antrag auf Ausstellung des Wahlscheins kann aber bereits vor dem Stichtag und auf verschiedenen Wegen gestellt werden. Er kann schriftlich, beispielsweise mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandenen Vordruck, aber auch formlos erfolgen sowie elektronisch per Email oder auf der Internetseite der Stadt Hanau. Dort ist ein Formular hinterlegt, mit dem über eine sichere Verbindung ebenfalls der entsprechende Antrag übermittelt werden kann. Eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht zulässig.

Persönlich können die Briefwahlunterlagen zu den Öffnungszeiten im Stadtladen im Rathaus ab Montag, 17. September, beantragt und abgeholt werden. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag von 8:30-16:30 Uhr, Dienstag von 8:30-18:00 Uhr, Mittwoch von 7:00-18:00 Uhr, Donnerstag von 8:30-16:30 Uhr, Freitag von 8:30-15:00 Uhr und Samstag von 9:00-12:00 Uhr. Daneben können Wahlscheine auch in den Stadtteilläden Mittelbuchen, Klein-Auheim, Steinheim und Großauheim zu den dortigen Öffnungszeiten beantragt werden.

Wie in den letzten Jahren auch, wird die Wahlbenachrichtigung nicht mehr im Postkarten- sondern als Brief vom Landeswahlleiter im DIN A-4-Format versandt. Auf dem Umschlag ist der Vermerk "Amtliche Wahlsache" aufgedruckt. Die Wahlbenachrichtigungen samt Informationen zu den Volksabstimmungen werden an alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 7. Oktober 2018 zugestellt. Für alle Fragen rund um das Thema Wahlen ist das Team vom Wahlbüro unter der Rufnummer 06181-295 275 erreichbar.


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