„Das KCA-Personal ist in Hanau willkommen“

Hanau
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"Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Kommunalen Centers für Arbeit ist uns willkommen!"



Einen Tag, nachdem die Stadt Hanau und die Agentur für Arbeit Hanau bekanntgegeben haben, dass sie in der partnerschaftlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II vom 1. Januar 2021 an eine gemeinsame Einrichtung in der Brüder-Grimm-Stadt betreiben wollen, untermauern Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Heike Hengster als Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hanau (BA) noch einmal das Übernahmeangebot an die Mitarbeiterschaft des vom Main-Kinzig-Kreis betriebene KCA. "Es gibt keinen Grund für Verunsicherung. Wir werden in Abstimmung mit der Kreisspitze und der Leitungsebene des KCA in Kürze eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KCA anbieten, um die Rahmenbedingungen zu erläutern. Da uns bewusst ist, dass es darüber hinaus viele individuelle Fragestellungen und Reglungsbedarfe gibt, können im Anschluss bilaterale Gespräche vereinbart werden."

"Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Beschäftigten in den Jobcentern bewusst für diese Aufgabe entschieden haben, weil sie die betroffenen Menschen aktiv dabei unterstützen wollen, wieder in das Berufsleben einzusteigen. Diese Leidenschaft wollen wir auch gerne in die künftige gemeinsame Einrichtung in Hanau einbringen und freuen uns daher über jede und jeden, die bei uns mitarbeiten wollen," so Hengster. Die zukünftige gemeinsame Einrichtung wird ein attraktiver Arbeitgeber sein. "Vielen ist nicht bewusst, dass die BA über ihre Gehaltsstruktur hinaus beispielsweise ausgezeichnet wurde für ihre vorbildliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, oder auch ihr Bildungs- und Talentmanagement", ergänzt Hengster.

Die Stadt Hanau und die BA haben als Träger der neu zu schaffenden Organisation das Ziel, eng und partnerschaftlich mit den Verantwortlichen im Kreis und der KCA einen reibungslosen Übergang des Personals – insbesondere im Interesse der Beschäftigten, aber auch zur Sicherstellung funktionierender Abläufe zu verabreden. Mit dem Schritt in die Kreisfreiheit muss die Stadt Hanau die bisher vom Main-Kinzig-Kreis nach SGB II erbrachten Leistungen selbst übernehmen. Vor diesem Hintergrund galt es abzuwägen, ob die Organisation eines Hanauer Jobcenters künftig als gemeinsame Einrichtung mit der Arbeitsagentur oder als zugelassener kommunaler Träger in städtischer Regie erfolgversprechender beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sein würde. "Mit der jetzt getroffenen Regelung ist es uns mit einem starken Partner gelungen, ein maßgeschneidertes Hanauer Modell zu entwickeln. Unser gemeinsames Ziel ist es, die beste Dienstleistung für die Hanauer Bürgerinnen und Bürger sowie die Hanauer Unternehmen zu erbringen und wir sind davon überzeugt, dass es auch für die zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine positive Herausforderung ist, an Aufbau und Umsetzung dieses Modells mitzuwirken," so der OB.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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