Vereinbarung über Unterführung in der Frankfurter Landstraße

Hanau
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"Das wird ein erstes wahrnehmbares bauliches Zeichen für die Nordmainischen S-Bahn."



Damit meint Hanaus Stadtrat Thomas Morlock eine bis Mitte 2023 zu errichtende Unterführung an Stelle des beschrankten, höhengleichen Bahnübergangs in der Frankfurter Landstraße. Über diesen Ersatzbau will die Stadt Hanau eine Vereinbarung mit der DB Netz AG treffen, die mit dem Unternehmen bereits vorabgestimmt ist. Der Magistrat billigte diese Vorlage jetzt, die Stadtverordneten sollen am 29. Oktober folgen.

Auf annähernd 30 Millionen Euro schätzen der städtische Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) und die DB die Kosten für die Unterführung insgesamt. Dabei beträgt der finanzielle Anteil der Stadt rund 10,5 Millionen Euro, die dafür 4,2 Millionen Euro Fördermittel erwarten kann und somit mit einem Eigenanteil von letztlich 6,3 Millionen Euro rechnet. DB und Bund übernehmen etwas mehr als 16 Millionen Euro, örtliche Leitungsbetreiber einen Anteil von knapp 3 Millionen Euro.

In die städtischen Kosten fließt nicht nur der Finanzierungsanteil für die Unterführung ein. Darüber hinaus gilt es den Straßenraum im Knotenpunkt Frankfurter Landstraße/Kastanienallee umzubauen, die Grünflächen zu gestalten und eigene Planungskosten zu übernehmen. HIS begründet die Notwendigkeit für das Viadukt in der Gremienvorlage mit "Sicherheit und zur besseren Abwicklung des Verkehrs". Staus auf beiden Seiten der Bahnschranke werden dann der Vergangenheit angehören.

Die Unterführung an der Frankfurter Landstraße ist aus HIS-Sicht vor dem Baustart der Nordmainischen S-Bahn nötig. Sobald nämlich dieser ansteht, bedarf es einer Umleitung für die dann gesperrten Maintaler Straße und Burgallee. Die Bauarbeiten an der künftigen Unterführung Frankfurter Landstraße sollen Ende 2019 beginnen und Mitte 2023 enden. Während dieser Zeit bleibt der Bereich für den Durchgangsverkehr gesperrt, es wird über die Maintaler Straße umgeleitet. Anlieger hingegen können fast durchgängig ihre Grundstücke an der Frankfurter Landstraße erreichen. Rettungskräfte kommen jederzeit über die Baustelle. Fuß- und Radverkehr können während der Bauzeit einen provisorischen Bahnübergang nutzen.

Unter den Schienen wird die Frankfurter Landstraße rund 230 Meter abgesenkt und in einem Trogbauwerk geführt. Die lichte Höhe in der Unterführung ist im Straßenbereich mit 4,50 Meter geplant. Straße sowie Geh und Radweg sollen 6,50 Meter breit werden. Um die Gefällstrecke zu mindern und einen barrierefreien Ausbau zu gewährleisten, wird der südliche Rad- und Gehweg im Trogbereich in der Höhe von der Straße abgesetzt; die lichte Höhe beträgt hier 2,50 Meter. Damit die Unterführung möglichst offen ist und kein Angstraum für Nicht-Motorisierte, wird der Anteil an senkrecht gebauten Wänden im Bereich der Verkehrsflächen auf das Mindeste beschränkt und durch Böschungen ersetzt. Darüber hinaus vergrößert eine leicht geschwungene Wegeführung den Eindruck eines weitläufigen Raums.

Der nördliche Geh- und Radweg, wie der südliche 3,50 Meter breit, lässt sich hingegen nicht mobilitätsgerecht ausführen. Das hängt mit örtlichen Zwangspunkten zusammen, so dass wie auf der Straße maximal 9 Prozent Steigung unumgänglich sein wird. Grundstücke westlich des bestehenden Bahnübergangs werden mit einer neuen Anliegerstraße nördlich des Trogbauwerks erschlossen. Da die Frankfurter Landstraße tiefergelegt wird, ist auch die Einmündung der Bachstraße auf einer Länge von rund 35 Metern in der Höhe anzupassen. Der Knotenpunkt Frankfurter Landstraße/Kastanienallee wird wegen des künftig zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens umgebaut. Das bedeutet: Es entstehen zusätzliche Abbiegespuren, die Verkehrsampeln werden dem neuen Zustand angepasst, die Bushaltestellen an der Otto-Hahn-Schule werden barrierefrei ausgebaut.

Im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ist die DB Netz AG als Vorhabenträger für den Bau der Unterführung verantwortlich. Sie schreibt auch die Bauleistungen aus. Mit einer Baudurchführungsvereinbarung, die noch zu vereinbaren ist, regeln DB Netz und Stadt Hanau die weitere Zusammenarbeit und regelt dabei insbesondere die Mitwirkungspflichten der Stadt als Straßenbaulastträgerin.


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