Privater Überwuchs an öffentlichen Flächen ist zurückzuschneiden

Hanau
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In Ortsbeiräten und bei Stadtteiltreffen ist es immer wieder Thema: Hecken, Sträucher und Bäume, die über die Grundstücksgrenze hinausragen und Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer behindern und Verkehrszeichen sowie Straßenleuchten verdecken. Die jüngsten Beispiele hat nun Steinheims Ortsvorsteher Klaus Romeis gemeldet.



Die Folgen solchen Überwuchses: An manchen Geh- und Radwegen müssen Fußgänger und Radelnde sogar auf die Straße ausweichen. In Straßen ohne Bürgersteig wird die Straßenbreite vermindert, so dass dort kaum noch oder nur mit starker Verkehrsbehinderung geparkt werden kann. Verkehrszeichen werden zuweilen so verdeckt, dass sie für Autofahrende nur schlecht einzusehen sind und das Einbiegen in bevorrechtigte Straßen gefährlich werden kann. Stadtrat Thomas Morlock rät Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig genug zurückzuschneiden, damit Überwuchs gar nicht erst entsteht. Bei Regen könne der Grünbewuchs noch schwerer werden und noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum ragen; das gelte es zu vermeiden. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Metern nicht über Geh- oder Radweg ragen, an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Metern. Der Rückschnitt müsse so weit erfolgen, dass auch die Beleuchtungsfunktion von Straßenlaternen und die Sicht auf Verkehrszeichen problemlos gewährleistet blieben.

Morlock verweist auf die Regeln des hessischen Nachbarschaftsrechts. Danach ist privater Überwuchs zum Wahren der Verkehrssicherheit an öffentlichen Flächen zurückzuschneiden. Geschieht dies trotz Aufforderung nicht, lässt die städtische Ordnungsbehörde das auf Kosten der Verursacher erledigen. "Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können", mahnt der Stadtrat. Der Rückschnitt gehöre zur Straßenreinigungspflicht.

Als Entsorgungsweg empfiehlt er die städtischen Grünschnitt-Annahmestellen. Der Heckenschnitt werde angenommen in Mittelbuchen auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage (Riedstraße), in Steinheim in der Schachenwaldstraße, in der Klein-Auheimer Kompostieranlage (Fasaneriestraße), in Großauheim in der Vosswaldestraße, in Kesselstadt auf dem Parkplatz Hochgericht, Am Tümpelgarten, in Wolfgang Vor der Pulvermühle/Am alten Bahnhof sowie im Wertstoffhof des Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service (Daimlerstraße 5). Die Annahmestellen sind samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet – von März bis Oktober an jedem Sonnabend, von Dezember bis Februar am ersten und dritten Sonnabend. Die Kompostierungsanlage in Klein-Auheim ist zusätzlich mittwochs noch bis Ende November von 15-17 Uhr für die Grüngutannahme geöffnet. Darüber hinaus ist die Abgabe von Grünabfall im Wertstoffhof Daimlerstraße samstags sogar eine Stunde länger möglich, nämlich von 8 bis 13 Uhr.


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