Fördergelder für Rampe, Treppenlift und Co.

Hanau
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Wenn Opa nicht mehr die Treppen hinaufsteigen kann oder Oma plötzlich im Rollstuhl sitzt, dann fallen oft teure Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung an.



Auch Kinder, die mit Behinderungen zur Welt kommen, oder Menschen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit stark körperlich eingeschränkt werden, benötigen ein besonderes Umfeld, um den Alltag bewältigen zu können. Rampen, Treppenlifte, behindertengerechte Bäder, gut befahrbare Wege im Außenbereich und ähnliche Maßnahmen können in diesen Fällen eine große Hilfe für die betroffene Person und ihre Angehörigen sein.

In diesem Zusammenhang weist die Wohnungsbau-Förderungsstelle der Stadt Hanau darauf hin, dass für Jahr 2019 wieder Mittel des Landes Hessen zur Verfügung stehen, um bauliche Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Nach den aktuellen Richtlinien gibt es Kostenzuschüsse für Umbauten in und an selbstgenutzten Eigentumswohnungen- oder Häusern. Diese Veränderungen sind bereits ab 1000 Euro förderfähig. Voraussetzung ist, dass die Kostenzuschüsse beantragt werden, bevor die Umbauarbeiten begonnen haben.

Gefördert wird beispielsweise das Verbessern von Freiflächen, Plätzen, Wegen und Autostellplätzen auf dem Grundstück. Das gilt auch für das Beseitigen von Stufen und Schwellen vor oder im Haus, das Errichten von Rampen sowie das Beseitigen von Stufen und Schwellen. Finanzhilfe gibt das Land Hessen zudem dafür, dass Toilettenräume und Bäder verbessert werden, für das Gestalten von Treppen und den Einbau von Aufzügen (Treppenschrägaufzüge). Förderfähig ist schließlich der Umbau von Einrichtungen, um Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen zu vermeiden.

Wer in den Genuss einer Förderung kommen will und im Stadtgebiet Hanau lebt, wendet sich an die Wohnungsbau-Förderungsstelle im Rathaus. Zuständig ist Ingeborg Golasch, Zimmer 1.04, Telefon 06181/295-340. Sie gibt ausführliche weitere Informationen.


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