Bei der Erfassung dieser Daten muss allerdings darauf geachtet werden, dass diese Listen nicht öffentlich geführt werden.
"Diese Regelung ist übrigens keine Sonderbehandlung der Gastronomie", macht Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky deutlich, dass die Erhebung von Personendaten in Zeiten von Corona vielerorts Pflicht ist. In der "Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie" ist festgelegt, dass "Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote" nur dann erlaubt sind, wenn sie ebenfalls solche Namenslisten führen.
Wie schnell solche Listen an Bedeutung gewinnen können, zeigt der Fall der Baptisten-Gemeinde in Frankfurt, wo ein Gottesdienst als Infektionsherd dazu führte, dass inzwischen rund 200 Menschen Covid-19-positiv getestet wurden. "Es hätte das Nachverfolgen von Infektionsketten spürbar erleichtert, wenn man dort auf die entsprechenden Daten hätte zurückgreifen können", greift Hanaus OB die Ereignisse auf, um die Kirchengemeinden in der Brüder-Grimm-Stadt zu bitten, auf freiwilliger Basis ebenfalls Anwesenheitslisten zu führen. Bisher sind Gottesdienste davon befreit. Doch ein gutes Beispiel ist nach den Worten des OB das Vorgehen der Evangelischen Landeskirche Hessen-Nassau, die bereits das Erfassen der Gottesdienstbesucher offiziell empfiehlt. "Für den Fall der Fälle, den wir alle vermeiden wollen, ist eine solche Aufstellung sehr hilfreich, und es dokumentiert gleichzeitig die hohe Sensibilität für das Thema."
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