Vermeidung und Verringerung des Infektionsrisikos durch Briefwahl

Hanau
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Wenn am Sonntag, 14. März 2021, die hessischen Kommunalwahlen stattfinden, werden in Hanau nicht nur die Stadtverordnetenversammlung, acht Ortsbeiräte und der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises gewählt, sondern auch der/die Oberbürgermeister*in sowie der Ausländerbeirat.



Die Corona-Pandemie wird zum Zeitpunkt der Wahl nicht beendet sein und damit für veränderte Bedingungen beim Wahlgeschehen sorgen. Zum Schutz vor Infektionen werden für Wähler*innen und Wahlhelfer*innen in und vor den Wahllokalen die erforderlichen Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen entsprechend der im März bestehenden epidemischen Lage getroffen werden. Wer jedes Infektionsrisiko im Wahllokal ausschließen möchte, hat wie gewohnt die Möglichkeit der Stimmabgabe vorab per Briefwahl. Beginn der Briefwahl ist sechs Wochen vor dem eigentlichen Wahltag. Das heißt, vom 1. Februar 2021 an sind im städtischen Wahlbüro die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen möglich.

Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Anträge dafür können bereits vorab gestellt werden und die Übersendung erfolgt sodann vom 1. Februar an per Post. Die Antragsfrist endet am Freitag, 12. März, 13 Uhr. Ein Antragsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss aber nicht abgewartet werden. Der Antrag kann auch vorher mündlich im Briefwahlbüro (aber nicht telefonisch) oder per Email gestellt werden. Bei einem Antrag müssen Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angeben werden. Auch besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hanau mit dem dort hinterlegten Formular über eine sichere Verbindung zu beantragen. Der Antrag kann schließlich auch persönlich gestellt und die Briefwahlunterlagen abholt werden.

Die Briefwahlunterlagen können im Rathaus, Am Markt 14-18, ab Montag, 1. Februar beantragt und abgeholt werden. Die Öffnungszeiten hier sind wie folgt: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr. Samstags wird das Briefwahlbüro am 20. und 27. Februar sowie am 6. März von 9 bis 12 Uhr geöffnet sein. Daneben können Wahlscheine auch in den Stadtteilen vor Ort beantragt werden. Die Öffnung in den Stadtteilläden ermöglicht ausschließlich die Briefwahl. Alle anderen Dienstleistungen werden nicht angeboten. In Klein-Auheim ist die Ausgabe von Briefwahlunterlagen in der Bedarfsgaststätte der Willi-Rehbein-Sporthalle montags von 8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr möglich. Da die Räume des Stadtteilladens Klein-Auheim in einer Kindertagesstätte eingerichtet sind und aufgrund der dort beengten Verhältnisse, wird die Ausgabestelle verlegt.

In Steinheim ist die Ausgabe im Stadtteilladen dienstags von 8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 Uhr sowie mittwochs von 08:30 bis 12 Uhr möglich. In Mittelbuchen wird mittwochs von 8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 Uhr ebenfalls im Stadtteilladen Briefwahl angeboten. In Großauheim ist die Ausgabe im Stadtteilladen donnerstags von 8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 Uhr sowie freitags von 8:30-12:00 Uhr möglich. Überall dort, wo die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden, besteht auch die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben. Wer das Infektionsrisiko vermindern möchte, füllt die Stimmzettel zu Hause aus, und gibt diese portofrei zur Post oder wirft diese im städtischen Hausbriefkasten ein. Alle Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18 Uhr, dort eingeworfen werden, werden bei der Auszählung berücksichtigt.

Alle Fragen rund um die Kommunalwahl 2021 beantwortet das Team des Wahlbüros auch telefonisch unter 06181/295-275.


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